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Mordprozess ohne Leiche: 65-Jähriger soll Ehefrau umgebracht haben

Ein 65-Jähriger muss sich seit Montag am Wiener Landesgericht verantworten, weil er vor mehr als 16 Jahren seine von ihm getrennt lebende Ehefrau umgebracht haben soll.

Den Geschworenen steht ein mehrtägiger Indizienprozess bevor. Weder gibt es eine Leiche noch ist bekannt, wie die Frau zu Tode gekommen sein soll. Die Staatsanwältin sprach ungeachtet dessen zu Beginn des Verfahrens von einer "geschlossenen Indizienkette". Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig".

"Kein Zweifel" gegen "falsche Ermittlungen"

Es gebe "nicht den geringsten Zweifel, dass er seine Ehefrau auf unbekannte Art getötet hat und an einem unbekannten Ort abgelegt hat", meinte Staatsanwältin Julia Kalmar in ihrem mehr als einstündigen Eröffnungsplädoyer. Verteidiger Thomas Reissmann sprach dagegen von einer "äußerst ungewöhnlichen Anklage, weil sie manipulativ ist". Die Anklage beruhe auf "schlechten, falschen Ermittlungen" und habe "ganz wesentliche Mängel".

Nach Treffen mit Ehemann verschwunden

Von der Architektin fehlt seit 6. Dezember 2005 jede Spur. Sie hatte drei Monate vor ihrem Verschwinden nach Beziehungsproblemen die Scheidung eingereicht, war aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hatte sich eine andere Unterkunft gesucht. Wenige Stunden, bevor die damals 31-Jährige von der Bildfläche verschwand, hatte sie den Angeklagten aufgesucht, um Sachen abzuholen. Dabei soll es zu einem Streit gekommen sein. Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass ihr Mann sie zwischen 16.02 Uhr - zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau ein Telefonat mit ihrem Vater beendet - und 17.43 Uhr - um diese Zeit tätigte der Angeklagte eine Bankomat-Behebung - getötet haben muss.

Fest steht, dass die Architektin seit diesem Treffen nicht mehr lebend gesehen wurde. Sie soll nach der Geburt ihres Kindes an einer Stillpsychose gelitten und Suizidgedanken gehabt haben, ihre Familie und Freundinnen schlossen allerdings aus, sie könnte sich etwas angetan haben. Sie hätte nie ihre damals zweieinhalbjährige Tochter zurückgelassen und habe über Weihnachten einen Langlauf-Urlaub geplant gehabt, hieß es.

Großfahndung blieb erfolglos

In der Woche nach dem Verschwinden der Frau wurde eine groß angelegte Suchaktion durchgeführt. Mit Spürhunden wurde das Ufer der Alten Donau durchkämmt. Der Mann der Vermissten geriet in weiterer Folge in Verdacht, er könnte mit dem Verschwinden der Frau etwas zu tun gehabt haben. Er kam auch kurz wegen Mordverdachts in U-Haft, die Verdachtslage erhärtete sich jedoch nicht, der Mann wurde nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. 15 Monate später kam dann wieder Bewegung in die Sache, mit Sonden und Leichenspürhunden wurde ein Privatgrundstück abgesucht - Elisabeth G. blieb aber wie vom Erdboden verschluckt. Im Juni 2007 wurden dann die Ermittlungen endgültig eingestellt, die Personenfahndung nach der Architektin aus dem Polizei-System genommen.

Seit 1,5 Jahren in U-Haft

Der Fall schien bereits als ungelöstes Kriminalrätsel zu den Akten zu wandern, ehe die Cold Case-Gruppe des Bundeskriminalamts wieder zu ermitteln begann und neues Beweismaterial zu Tage förderte. Das führte dazu, dass der Ex-Mann 15 Jahre nach dem Verschwinden von Elisabeth G. wieder festgenommen wurde. Seit rund eineinhalb Jahren sitze er nun als Mordverdächtiger "zu Unrecht" in U-Haft, hielt Verteidiger Reissmann fest.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte von neuen Ergebnissen einer Handy-Daten-Analyse und einem DNA-Gutachten belastet. Der Expertise zufolge weist eine Blutspur mit einem Durchmesser von 12,5 Zentimetern am Holzboden in der Wohnküche des Mannes Merkmale der Frau und des Mannes auf. Außerdem führt die Strafverfolgungsbehörde ins Treffen, der Angeklagte habe im Lauf der Jahre - vor allem im behördlichen Todeserklärungsverfahren - auffallend widersprüchliche Angaben zur letzten Begegnung mit seiner Ex-Frau gemacht. Dass sie etwa - wie von ihm behauptet - nach dem letzten Treffen in einem Ruderclub an der Alten Donau trainieren ging, könne nicht stimmen, weil sich keine Eintragung im Logbuch des Rudervereins fand und auch Kolleginnen und Kollegen im Verein das nicht bestätigt hätten.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Expertise zufolge weist eine Blutspur mit einem Durchmesser von 12,5 Zentimetern am Holzboden in der Wohnküche des Mannes Merkmale der Frau und des Mannes auf.
  • Außerdem führt die Strafverfolgungsbehörde ins Treffen, der Angeklagte habe im Lauf der Jahre - vor allem im behördlichen Todeserklärungsverfahren - auffallend widersprüchliche Angaben zur letzten Begegnung mit seiner Ex-Frau gemacht.