Prozess um geplante Manager-Entführung endete mit Freispruch
Dem Mann wurde vorgehalten, drei Personen dazu aufgefordert zu haben, unter anderem einen Spitzenmanager einer Immobilienfirma zu entführen und zu foltern. Aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft zunächst zusätzlich auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Bei der Einvernahme der Zeugen kamen allerdings Zweifel auf, ob es die Fälle in der angeklagten Version tatsächlich gegeben hat, da sie sich immer wieder in Widersprüche verstrickten. Ihre Aussagen wichen teilweise derartig von ihren Einvernahmen bei der Polizei ab, dass der vorsitzende Richter Stefan Renner sie sogar darauf hinwies, dass sie sich ein Verfahren wegen Falschaussage einhandeln können, da sie sowohl gegenüber dem Gericht als auch der Polizei der Wahrheitspflicht unterliegen würden. Selbst die Staatsanwaltschaft sprach von "nicht rasend glaubwürdigen Zeugen". Auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann hielt nach den Zeugenaussagen sein Gutachten daraufhin nicht mehr aufrecht.
Pläne für Entführung vorgeworfen
Ursprünglich war dem Unternehmer vorgeworfen worden, zwei Cousins aus Rumänien, denen er 20.000 Euro schuldete, vorgeschlagen zu haben, einen Spitzenmanager eines Immobilienunternehmens zu entführen. Unter der Androhung einer Schusswaffe sollte der Manager dann 1,5 Millionen Euro überweisen.
Einen weiteren Bekannten, der trotz ausstehender Zahlungen freundschaftlich mit dem Angeklagten verbunden war, wollte er überhaupt dazu bringen, vier Personen zu entführen: den Manager, einen Unternehmer sowie seine Ex-Frau und seinen Sohn. Diese sollten dann in zwei Baucontainern auf dem Grundstück eingesperrt und beide Männer solange gefoltert werden, bis sie große Geldbeträge überwiesen.
Angeklagter plädierte auf "nicht schuldig"
Bei seinem Schöffenprozess bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig und sprach von einem Komplott, das er allerdings nicht schlüssig erklären konnte. Der Schöffensenat glaubte die Version des Angeklagten. Durch die vielen Widersprüche - von mitgehörten Gesprächen am Handy bis hin zur Zeitenfolge der Entführungsaufträge - sah er es erwiesen an, dass die Zeugen dem Mann offenbar aus Zorn wegen der unbeglichenen Schulden das Verbrechen falsch zuordnen wollten. Gegen das Urteil wurde kein weiteres Rechtsmittel ergriffen.
Zusammenfassung
- Der Prozess gegen einen 45-jährigen Geschäftsmann wegen geplanter Entführung endete mit einem Freispruch, nachdem sich Zeugen in Widersprüche verwickelten und die Staatsanwaltschaft ihre Glaubwürdigkeit anzweifelte.
- Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Entführung eines Spitzenmanagers zur Erpressung von 1,5 Millionen Euro geplant zu haben, wobei er zwei rumänische Cousins und einen Bekannten einspannen wollte.