Liebe am Arbeitsplatz: Das ist erlaubt

In vielen Firmen stehen wieder Weihnachtsfeiern an, bei denen es oft einmal sehr flüssig wird. Da sinkt die Hemmschwelle, ein Flirt, der zuvor vielleicht noch als zu großes Risiko eingestuft wurde, wirkt dann wie eine gute Idee. Aber was ist am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?

Frühlingsgefühle herrschen zwar keine mehr, dafür aber wird in vielen Unternehmen bald Weihnachten gefeiert. Der perfekte Ort, um Büro-Schmetterlinge im Bauch auszuleben. 

Laut einer aktuellen willhaben-Umfrage ist für 7 von 10 Österreicher:innen die Liebe am Arbeitsplatz nicht Tabu. 

Statistiken aus den vergangenen Jahren zeigen sogar: Etwa die Hälfte der Angestellten hierzulande haben sich schon einmal in eine Kollegin oder einen Kollegen verliebt. Und in einem Drittel der Fälle wird aus dem Office-Flirt sogar eine Beziehung oder Ehe. 

Aber was ist in dem Fall erlaubt?

Diskretion erwünscht

An sich ist ein "Pantscherl" arbeitsrechtlich erlaubt, allerdings sollte man dabei diskret sein. "Problematisch wird es dann, wenn man die Beziehung auslebt, also Händchen hält oder über die dienstliche E-Mail-Adresse sich Nachrichten schickt, die nichts mit der Arbeit zu tun haben", so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Solche Formen der Zuneigung könne der Arbeitgeber nämlich untersagen. "Wenn man sich daran nicht hält, dann wäre das eine beharrliche Pflichtverletzung und das kann auch zu einer Entlassung führen", warnt Trinko.

"Flucht nach vorne"

Die Liebelei also besser geheim halten? Nein, denn in einem Betrieb "bleibt meistens nichts geheim", so Trinko.

Stattdessen empfiehlt er, "die Flucht nach vorne zu machen" und die Vorgesetzten zu informieren. Welche Form der Beziehung man übrigens in der Arbeit hat, ist arbeitsrechtlich egal - vom Flirt bis zur Ehe ist alles erlaubt.

Mit dem Vorgesetzten?

Vorsicht gilt aber, wenn man sich mit dem/der Vorgesetzten einlässt. "Wenn's für beide Seiten passt, dann – wie es immer so ist – ist das kein Problem. Aber hier ist es durchaus gefährlich, weil es ein Hierarchieverhältnis gibt und es vielleicht nicht ganz von beiden Seiten so gewünscht ist. Also, da ist Vorsicht geboten", mahnt der Arbeitsrechtsexperte.

ribbon Zusammenfassung
  • In vielen Firmen stehen wieder Weihnachtsfeiern an, bei denen es oft einmal sehr flüssig wird.
  • Da sinkt die Hemmschwelle, ein Flirt, der zuvor vielleicht noch als zu großes Risiko eingestuft wurde, wirkt dann wie eine gute Idee.
  • Aber was ist am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?