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Landtag in Vbg. beschloss Verordnungsweg zum Wolfs-Abschuss

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage zum Abschuss von Wölfen geschaffen, die Nutztiere reißen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Dazu notwendig war eine Änderung des Jagdgesetzes und des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Die FPÖ stimmte bei der Änderung des Jagdgesetzes nicht mit, weil die neue Regelung "nicht praxistauglich" sei, wie FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi sagte.

Die Gesetzesänderung erlaubt es der Vorarlberger Landesregierung nun, "Problemwölfe" per Verordnung zum Abschuss freizugeben. Bisher war dies nur über den Weg eines Bescheids möglich, der allerdings eine längere Vorlaufzeit hat und leichter anfechtbar ist. So hatte etwa der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP) nach Wolfsrissen im Bezirk Bludenz im August einen Entnahmebescheid erlassen. Anfang September wurde dieser nach Beschwerden der Umweltorganisationen WWF und Ökobüro vom Landesverwaltungsgericht aber wieder aufgehoben - der Wolf blieb unbehelligt.

Der ÖVP-Abgeordnete Bernhard Feurstein sprach von 23 Wolfsrissen, die im heurigen Jahr in Vorarlberg verzeichnet wurden. Dabei seien 15 Nutztiere ums Leben gekommen. "Die Wolfs-Problematik ist auch bei uns angekommen", stellte Feurstein fest. Der Wolf stelle mittlerweile ein massives Problem für die Alp- und Landwirtschaft dar. Während dieser Befund allgemein keinen Widerspruch erregte, stieß sich die FPÖ allerdings an der im Gesetz enthaltenen 24-Stunden-Frist, ehe ein "Problemwolf" auf Basis einer Verordnung geschossen werden darf. Die 24-Stunden-Frist soll gewährleisten, dass die Öffentlichkeit Stellung beziehen kann.

Eine solche Frist gebe es sonst nirgends, kritisierte Bitschi. In mit Jägern geführten Gesprächen werde das neue Gesetz als "nicht praxistauglich" abgelehnt. Nach 24 Stunden wisse man ja nicht mehr, ob man es mit dem "richtigen Wolf" zu tun habe, oder dieser sei bereits über alle Berge, so der FPÖ-Klubobmann. Alpwirtschaft sei in Vorarlberg nur möglich geworden, weil der Wolf zurückgedrängt und ausgerottet worden sei. Bitschi prophezeite, dass man in wenigen Jahren das Gesetz werde neu beschließen müssen. Für vorbildlich hielten die Freiheitlichen die Wolfsverordnungen in Kärnten und in der Schweiz.

Lob für den Beschluss des Vorarlberger Landtags kam am Mittwoch vom Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf - mitsamt eines Seitenhiebes auf die Grünen im Bundesland: "Während in Tirol die Grünen während ihrer Regierungsbeteiligung die Entnahme von Schadwölfen durch Einsprüche von ihnen nahestehenden NGOs und Tierschutzorganisationen immer verhindert haben, haben die Vorarlberger Grünen offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt." Wolf empfahl dem grünen Landesparteichef Gebi Mair, sich daran ein Vorbild zu nehmen. Vor der aktuell amtierenden schwarz-roten Koalition hatte die ÖVP mehrere Jahre mit den Grünen koaliert. Auch in Tirol gilt aktuell im Umgang mit Wolfsabschüssen eine vielfach diskutierte Verordnungsregelung.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch die gesetzliche Grundlage zum Abschuss von Wölfen geschaffen, die Nutztiere reißen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
  • Dazu notwendig war eine Änderung des Jagdgesetzes und des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
  • Bitschi prophezeite, dass man in wenigen Jahren das Gesetz werde neu beschließen müssen.