Krankmeldung: So geht's richtig

Wenn sich Erkältungs- und Krankheitswellen in Österreich breit machen, müssen sich viele Menschen von der Arbeit krankmelden. Aber reicht dafür eine einfache Chat-Nachricht oder SMS? Darüber hat zuletzt auch der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss das seinem Arbeitgeber unverzüglich bekannt geben. In Zeiten von Smartphones ist es daher für viele naheliegend, einfach schnell eine Mail oder auch eine SMS oder WhatsApp-Nachricht zu schicken. 

Was das Arbeitsrecht betrifft, ist das kein Problem. "Das Gesetz sieht keine Formvorschriften vor, wie man sich beim Arbeitgeber krankmelden muss, das kann man per E-Mail, Telefon, Fax, SMS ...", so Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte beim ÖGB.

Er schränkte aber ein, dass man "nur Telekommunikationsmittel verwenden darf, die der Arbeitgeber auch nutzt". Eine Privatnachricht auf TikTok könnte also weniger geeignet sein. 

Kündigung, weil Krankschreibung nicht erhalten

Im vergangenen Jahr sorgte ein solcher Fall nämlich für Aufregung. Ein Koch schickte seinem Chef eine Krankmeldung über iMessage und am nächsten Tag auch ein Foto der Krankschreibung. Schon zuvor hatten die beiden über diesen Kanal Kontakt. 

Doch sein Arbeitgeber reagierte nicht - auf insgesamt fünf Nachrichten über drei Wochen verteilt. Als der Koch nach mehreren Wochen wieder zurück in die Arbeit kam, erhielt er von seinem Chef eine Lohnabrechnung mit dem Vermerk, dass das Arbeitsverhältnis schon eine Woche nach der ersten Krankmeldung gekündigt worden war. 

Höchstgericht entscheidet: Egal, ob gelesen oder nicht

Der Chef behauptete, die Krankmeldung nie bekommen zu haben, deshalb die Kündigung. Nach mehreren Instanzen entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nicht darauf ankomme, ob er sie wirklich gesehen habe. "Es genügt, dass der Empfänger die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen". Da sie zuvor bereits über iMessage im Austausch waren, konnte der Koch also damit rechnen, dass die Nachricht auch ankommt. 

Die Kündigung wird dadurch zwar nicht rückgängig gemacht - kündigen kann der Arbeitgeber auch ohne Grund - aber 11.000 Euro Entschädigung gab es für den Koch. 

Lieber sichergehen

Welche Lehren kann man nun daraus ziehen? Sicher ist sicher. Am besten so krankmelden, wie es im Unternehmen üblich ist. Wenn dann vom Arbeitgeber keine Reaktion kommt, lieber zur Sicherheit noch einmal zum Telefon greifen oder zusätzlich noch eine E-Mail schreiben. Auch wenn dem Arbeitsrecht eine WhatsApp im Zweifel genügt, den Stress ist es vermutlich nicht wert. 

ribbon Zusammenfassung
  • Wenn sich Erkältungs- und Krankheitswellen in Österreich breit machen, müssen sich viele Menschen von der Arbeit krankmelden.
  • Aber reicht dafür eine einfache Chat-Nachricht oder SMS?
  • Was das Arbeitsrecht betrifft, ist das kein Problem. 
  • "Das Gesetz sieht keine Formvorschriften vor, wie man sich beim Arbeitgeber krankmelden muss, das kann man per E-Mail, Telefon, Fax, SMS ...", so Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte beim ÖGB.
  • Es kann aber auch zu Problemen kommen.