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Klage von Prinz Harry gegen "Mirror" im Mai vor Gericht

Nach einer Klage von Prinz Harry gegen den Verlag der britischen Zeitung "Mirror" wegen illegalen Abhörens von Telefongesprächen kommt es zum Prozess. Der Fall werde vom 9. Mai an in London verhandelt, entschied Richter Timothy Fancourt am Mittwoch. Er rechnet dafür mit sechs bis sieben Wochen.

Harry hat der britischen Boulevardpresse wiederholt schwere Vorwürfe gemacht, zuletzt in seiner Autobiografie "Reserve". Der Sohn von König Charles III. ist auch mit anderen Herausgebern in Rechtsstreitigkeiten. Am 17. März soll seine Klage gegen den Verlag der "Mail On Sunday" verhandelt werden.

Offenbar soll Harry, der seit Jahren in den USA lebt, persönlich befragt werden. Der Herzog von Sussex sei sein einziger Zeuge, sagte David Sherborne als Vertreter der Klägerseite. Der 38-Jährige wirft dem Verlag Mirror Group Newspapers (MGN) vor, zwischen 1996 und 2010 knapp 150 Artikel mit Informationen veröffentlicht zu haben, die auf ungesetzliche Weise erlangt wurden.

MGN bestreitet die Behauptungen und macht zudem in einigen Fällen Verjährung geltend. Der Verlag hatte zuvor einige Klagen beigelegt.

Harrys Klage wurde stellvertretend für mehrere ähnlich Vorwürfe von Prominenten ausgewählt. Insgesamt sollen zunächst vier oder fünf Fälle verhandelt werden. Ausgewählt wurden unter anderem die "Coronation Street"-Darstellerin Nikki Sanderson und der Schauspieler Michael Turner. Geklagt hatten zudem die Nachlassverwalter des 2016 gestorbenen Sängers George Michael sowie Girls-Aloud-Sängerin Cheryl Ann Tweedy, die auch als Cheryl Cole bekannt ist, und Ex-Fußballer Ian Wright.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach einer Klage von Prinz Harry gegen den Verlag der britischen Zeitung "Mirror" wegen illegalen Abhörens von Telefongesprächen kommt es zum Prozess.
  • Harry hat der britischen Boulevardpresse wiederholt schwere Vorwürfe gemacht, zuletzt in seiner Autobiografie "Reserve".
  • Am 17. März soll seine Klage gegen den Verlag der "Mail On Sunday" verhandelt werden.
  • MGN bestreitet die Behauptungen und macht zudem in einigen Fällen Verjährung geltend.