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Keine Umweltverträglichkeitsprüfung für Kahlenberg-Seilbahn

Das Projekt einer möglichen Seilbahn auf den Kahlenberg sowie eine dafür geplante Park-and-Ride-Anlage muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Das berichtete die zuständige Magistratsabteilung (MA 22) der Stadt Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Das dafür maßgebliche Verfahren werde demnächst mit einem Feststellungsbescheid abgeschlossen, hieß es in der Aussendung. Konkret stehe der Beschluss auf der Tagesordnung der Wiener Landesregierung am 14. Mai.

Ob das eingereichte Projekt jedoch tatsächlich realisiert wird, hängt nun von vielen weiteren Genehmigungsverfahren ab - wie Forstrecht, Eisenbahnrecht, Wasserrecht oder Naturschutzrecht. "Insgesamt handelt es sich nun um eine behördliche Entscheidung in Bindung an die geltende Rechtslage - und nicht um eine Entscheidung in der Sache an sich", erklärte die Stadt Wien dazu. Mit einem UVP-Feststellungsbescheid werde lediglich eine Aussage über die Behördenzuständigkeit getroffen und nicht darüber, ob die Seilbahn realisiert werden darf oder nicht, wurde betont. Die Antwort auf die Frage eines möglichen Baus hänge vom Ergebnis der ausständigen Genehmigungsverfahren ab.

Die MA 22 erklärte, dass der strittige 2023 neu geschaffene Seilbahntatbestand im UVP-Gesetz auf Grund einer Übergangsbestimmung nicht anwendbar gewesen sei. Im Hinblick auf die Errichtung von öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Parkgaragen habe die Prüfung ergeben, dass "infolge Kumulierung mit anderen öffentlichen KFZ-Stellplätzen im räumlichen Umfeld" der relevante Schwellenwert nicht erreicht worden sei. "Bei den übrigen in Betracht kommenden Tatbeständen wurden die relevanten Schwellenwerte nicht erreicht bzw. kamen diese gar nicht zur Anwendung", hieß es weiter.

Der Bescheid ist ab Kundmachung durch das Amt der Wiener Landesregierung offiziell gültig. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die vierwöchige Frist für mögliche Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht. Die Landesumweltanwaltschaft wollte sich dazu am Mittwoch noch nicht näher äußern. "Wir werden abwarten, bis wir den Bescheid vorliegen haben und werden dann prüfen, ob wir Beschwerde einlegen", sagte Norbert Hörmayer, Stellvertreter der Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann zur APA.

Erwartungsgemäß erfreut über die Entscheidung zeigte sich Projektentwickler Hannes Dejaco. "Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun endlich geklärt ist, denn dadurch wurde für alle weiteren Verfahren die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen", erklärte der Geschäftsführer der "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" am Nachmittag in einem Statement. Aufgrund des geringen Flächenbedarfs der Seilbahn Kahlenberg und der Vorgaben sei man zwar davon ausgegangen, dass für dieses Vorhaben keine UVP-Pflicht bestehe. Nun seien aber alle Ungewissheiten endgültig ausgeräumt. Man sei damit der "Umsetzung der Seilbahn Kahlenberg einen großen Schritt nähergekommen", sagte Dejaco. Der Kopf hinter dem Projekt sah sich am Mittwoch bestätigt, "dass die Seilbahn Kahlenberg ein nachhaltiges und umweltverträgliches Vorzeigeprojekt im öffentlichen Interesse" sei.

Die Projektgegner rund um die Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg" kündigten indessen noch am späten Mittwochnachmittag eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht an, falls erforderlich auch an den Verwaltungsgerichtshof, hieß es. "Der Wiener Landesregierung ist offensichtlich die UVP-Richtlinie nicht ausreichend bekannt", sagte der Rechtsvertreter der Bürgerinitiative, Wolfgang List, der APA.

Die Anwaltskanzlei argumentiert unter anderem damit, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bereits seit 2011 grundsätzlich UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt. "Es gibt deswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich bisher nur UVPs für Gletscherseilbahnen durchführte", sagte Rechtsanwältin Fiona List bereits im April 2023 der APA. Zwar entspreche das auf Basis der EU-Richtlinie novellierte österreichische UVP-Gesetz auch noch nicht den europäischen Vorgaben, jedoch sei eine entsprechende UVP-Pflicht klar herauszulesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Für das Seilbahnprojekt auf den Kahlenberg ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, entschied die Stadt Wien. Der Beschluss wird am 14. Mai von der Wiener Landesregierung erwartet.
  • Nach der offiziellen Kundmachung des Bescheids beginnt eine vierwöchige Frist, während der Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden können.
  • Die Bürgerinitiative 'Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg' kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde einzureichen und betont, dass die UVP-Richtlinie der EU seit 2011 eine Prüfung für Seilbahnen vorschreibt.