Keine Klage von Österreich gegen EU-Renaturierungsgesetz
Einen entsprechenden Bericht des "Standards" bestätigte ein Sprecher von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber der APA.
Das dafür notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien konnte demnach "nicht hergestellt werden", hieß es in einer Stellungnahme. Die Frist für die Einbringung der Klage wäre nun abgelaufen.
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ÖVP hatte Klage angekündigt
Die ÖVP hatte die Nichtigkeitsbeschwerde bei der EU angekündigt, nachdem Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Juni gegen den Willen des Koalitionspartners im Rat der EU-Staaten für die Annahme des Renaturierungsgesetzes gestimmt und dem Antrag zu einer knappen Mehrheit verholfen hatte.
Dies ist nun aber vom Tisch: "Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein. Als Verfassungsministerin ist es für mich keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen", so Edtstadler in einem Statement.
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Das Einbringen einer Klage ohne Einvernehmen mit der Klimaschutzministerin wäre "ein Abgehen von der seit dem EU-Beitritt gelebten Praxis. Im Gegensatz zur Klimaschutzministerin gehe ich nicht aus ideologischen Gründen von dieser Staatspraxis ab", sagte die Europaministerin.
Die EU-Renaturierungsverordnung könne aber jederzeit durch ein österreichisches Gericht im Rahmen innerstaatlicher Renaturierungsverfahren überprüft werden und "insbesondere die Frage der Gültigkeit der Verordnung dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden", so die Ministerin.
Kein Amtsmissbrauch
Die Zustimmung von Gewessler hatte im Juni zu einer veritablen Krise innerhalb der schwarz-grünen Koalition geführt. Die ÖVP brachte sogar eine Amtsmissbrauchsklage gegen die Klimaschutzministerin ein, die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aber bereits Anfang September zurückgelegt wurde.
Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets "Green Deal", mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll.
Das übergeordnete Ziel ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme. Das bedeutet unter anderem aufgeforstete Wälder, wiedervernässte Moore sowie natürlichere Flussläufe und infolge den Erhalt der Artenvielfalt.
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission vom Juni 2022 stieß auf viel Kritik. In den Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament wurde die Verordnung aber abgeschwächt und den EU-Ländern wesentlich mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt. Trotzdem schwenkten einige Staaten trotz Kompromiss unter dem Eindruck von Bauernprotesten und der EU-Wahl um.
Zusammenfassung
- Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einreichen, da das notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien nicht hergestellt werden konnte und die Frist zur Klageeinreichung abgelaufen ist.
- Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stimmte im Juni für das Renaturierungsgesetz, was innerhalb der Koalition für Spannungen sorgte. Eine Amtsmissbrauchsklage gegen sie wurde von der WKStA zurückgelegt.