Kärnten: "Problemwolf" verordnungskonform erschossen
Seit vier Wochen hatte dort eine Abschussmöglichkeit gemäß der Kärntner Wolfsverordnung bestanden, teilte der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag in einer Aussendung mit. Es ist der erste Abschuss gemäß der Kärntner Wolfsverordnung, die die Jagd auf die geschützten Tiere ermöglicht, wenn sie viele Nutztiere reißen oder sich wiederholt in besiedeltes Gebiet vorwagen.
Naturschutzorganisation erschüttert
Die Naturschutzorganisation WWF zeigt sich erschüttert über den Abschuss einer Wölfin in Kärnten. "Heute ist ein schwarzer Tag im österreichischen Naturschutz. Der Wolf ist aus gutem Grund eine europarechtlich streng geschützte Art", sagte Christian Pichler, vom WWF Österreich. Die Abschuss-Erlaubnis durch das Land Kärnten sei ein Armutszeugnis und zeigt die fehlende Bereitschaft der Politik, fachgerechte Lösungen wie Herdenschutz zu unterstützen. Zudem widerspreche die Verordnung, auf der die Abschusserlaubnis beruht, sowohl dem europäischen Recht als auch dem bundesweiten Managementplan.
Der Abschuss durch einen Jäger wurde, so wie es die Verordnung vorsieht, innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet. Der Wolfsbeauftragte des Landes begutachtete die Umstände und bestätigte, dass die Wölfin innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius getötet wurde. Erst vor zwei Wochen waren im Gailtal in einer Nacht mehr als 20 Schafe gerissen worden. Ob durch die nun getötete Wölfin, war vorerst unklar, DNA-Proben wurden genommen. Laut Gruber wurden heuer bereits rund 400 Nutztierrisse in Kärnten verzeichnet, etwa 30 Mal wurden Wölfe im Siedlungsbereich in Kärnten gesichtet, beziehungsweise vergrämt.
Mehr als 20 gerissene Nutztiere
In der Kärntner Wolfsverordnung, die Anfang des Jahres präsentiert wurde, ist von "Schadwölfen" und "Risikowölfen" die Rede. Ein Schadwolf ist ein Tier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt. Risikowölfe sind solche, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Wenn versucht wird, so einen Wolf zu vergrämen (etwa mit einem Warnschuss) und er sich dennoch wieder im besiedelten Gebiet blicken lässt, darf er geschossen werden. Es gilt ein Radius von zehn Kilometern rund um den Sichtungsort.
Für Gruber beweise der Abschuss, dass mit Hilfe der Verordnung "Mensch und Tier vor Problemwölfen geschützt werden können". Und er nahm schon einmal prophylaktisch die beteiligten Jäger in Schutz: "Ich danke der Jägerschaft für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und stelle mich schützend vor jeden, der dafür angegriffen wird."
Zusammenfassung
- Im Kärntner Gailtal wurde in der Nacht auf Montag eine Wölfin geschossen. Das sei der erste Abschuss laut Kärntner Wolfsverordnung, die Anfang des Jahres präsentiert wurde.