Jugendschutz-Testkäufe in Wien auch in Lokalen
Mit der jüngst präsentierten Novelle wird unter anderem ein ausdrückliches Verbot von Nikotinbeuteln aufgenommen. Unter-18-Jährige dürfen diese dann in Wien nicht mehr kaufen oder konsumieren. Damit sollten Missverständnisse bezüglich der im Angebot befindlichen tabakfreien Produkte beseitigt werden. Es wird klargestellt, dass sämtliche Nikotinprodukte unter das Jugendverbot fallen.
Die "Pouches" würden bei Jugendlichen immer beliebter, begründeten Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und Sucht- und Drogenkoordinator Ewald Lochner den Vorstoß am Freitag im Gespräch mit Medienvertretern. Eine Regelung über das Jugendschutzgesetz sei nötig, da die tabakfreien Produkte nicht im Tabakgesetz enthalten seien, hieß es. Im Bund sei hier bisher keine Einigung dazu erzielt worden.
Bisher war im Wiener Jugendschutzgesetz auch kein explizites Verbot betreffend Teilnahme an Glücksspielen und Wetten für junge Menschen mit Ausnahme von Spielapparaten enthalten. Nun wird konkretisiert, dass das Verbot nicht nur für Automaten gilt. Auch Sportwetten sind zum Beispiel betroffen, wie erläutert wurde. Sie sind für Kids unter 18 Jahren künftig tabu, auch wenn man nicht verhehlt, dass etwa die Nutzung von Online-Angeboten schwer zu überprüfen ist.
Begleitung von Testkäufern
Ausdrücklich gestattet wird weiters, Personen für Kontrollen zu engagieren, die noch zu jung sind, um verbotene Waren zu kaufen. Eine Verwaltungsübertretung liegt in diesem Fall dann nicht vor, wie ausdrücklich im Gesetz festgehalten wird. Für einen legalen Testeinsatz sind aber einige Voraussetzungen nötig.
So müssen Obsorgeberechtigte diesem ausdrücklich zustimmen. Die Testkäuferin oder der Testkäufer müssen zudem eingeschult und von einer volljährigen Person begleitet werden. Und: Behalten dürfen die Jugendlichen nichts. Laut Lochner dürften zum Start rund 15 bis 20 derartige Teams unterwegs sein. Die Jugendlichen werden aus bestehenden Peer-Programmen rekrutiert und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Alkoholabgabe in Lokalen wird kontrolliert
Vorgesehen ist, dass auch in Lokalen nachgeschaut wird. Kontrolliert wird etwa, ob Alkohol an Personen abgegeben wird, die noch nicht 16 Jahre alt sind. Denn Bier und Wein dürfen ab diesem Alter bereits konsumiert werden. Nun wird geschaut, ob auch jüngeren Gästen Alkohol serviert wird. Dem Limit entsprechend werden die Testeinkäufer jünger als 16 sein.
Werden in Geschäften, Trafiken oder eben Gastlokalen Verstöße festgestellt, wird zunächst auf Gespräche mit Eigentümern oder Geschäftsführung gesetzt, wie Wiederkehr betonte. "Wir bieten auch Gratis-Schulungen an. Es geht uns nicht in erster Linie darum, zu strafen", hielt er fest.
Werde aber wiederholt oder gar gewerbsmäßig gegen das Gesetz verstoßen, informiere man die Polizei, stellte er klar. Diese kann dann Geldbußen verhängen. Der Strafrahmen beträgt hier sogar bis zu 15.000 Euro. Beschlossen wird die Novelle aller Voraussicht nach im März im Landtag.
Zusammenfassung
- In Lokalen wird kontrolliert, ob Alkohol an Personen unter 16 Jahren verkauft wird. Rund 15 bis 20 Testkauf-Teams sollen eingesetzt werden, wobei die Jugendlichen von Erwachsenen begleitet werden müssen.