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Italien droht wegen Laborfleisch-Verbot Streit mit EU

Das italienische Parlament hat ein Verbot für im Labor gezüchtetes Fleisch verabschiedet, diese Maßnahme droht jedoch zu einem Zankapfel zwischen Rom und Brüssel zu werden. Das gebilligte Gesetz wurde am Freitag der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt. Rom droht ein Streit mit Brüssel, da das nur für Italien geltende Verbot der Produktion, des Vertriebs und des Verkaufs von Zuchtfleisch gegen die EU-Regelung zum freien Wettbewerb verstoßen könnte.

Das von beiden Parlamentskammern in Rom Mitte November verabschiedete Gesetz sieht ein Verbot des Verkaufs, der Herstellung für den Export und der Einfuhr von Lebensmitteln vor, die aus Zellkultur stammen. Verstöße sollen mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro und der Beschlagnahme der Ware geahndet werden. Synthetischen Lebensmitteln wird ein großes Potenzial für die Herstellung von Produkten zugeschrieben, die wie Fleisch aussehen und schmecken, ohne dass dafür Tiere getötet werden müssen.

Italiens Premierministerin Giorgia Meloni sagte am Freitag auf einem Podium des UN-Klimagipfels COP28 in Dubai, dass Forschung "wichtig" sei, aber "nicht, um Lebensmittel im Labor zu produzieren, um womöglich in Richtung einer Welt zu gelangen, in der die Reichen natürliche Lebensmittel essen können und die Armen dagegen synthetische bekommen, mit Auswirkungen auf die Gesundheit, die wir nicht vorhersagen können. Das ist nicht die Welt, die ich sehen möchte". "Die Herausforderung besteht darin, gesunde Lebensmittel für alle zu garantieren", so Meloni.

Unter Laborfleisch versteht man, Fleisch, das nicht direkt von Tieren stammt, sondern künstlich im Labor hergestellt wird. Die Herstellung des sogenannten In-vitro-Fleisches findet im Labor statt und ist ein komplexer Prozess. Dafür sind Stammzellen notwendig, die aus dem Muskelgewebe eines lebenden Tieres gewonnen werden. Im Labor werden die Zellen in einem Behälter (Bioreaktor) in einer Flüssigkeit bestehend aus Vitaminen, Mineralien und anderen Komponenten, der sogenannten Nährlösung, angereichert.

Um die Zellen zu vermehren, ist außerdem ein sogenanntes Wachstumsserum notwendig. Dabei handelt es sich um Blut, das Kälber-Föten entnommen wird (fetales Kälberserum). Bei der Gewinnung des Serums stirbt sowohl der Fötus als auch das Muttertier.

In der Europäischen Union ist momentan keine Zulassung in Sicht. Laborfleisch fällt unter die EU-Verordnung zu Neuartigen Lebensmitteln (Novel Foods-Verordnung). Für eine Zulassung wäre deshalb eine positive Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Zustimmung der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten notwendig. Allerdings hat die EU mit dem Projekt Meat4All Fördermittel in Höhe von 1,9 Millionen Euro für die Forschung an Laborfleisch zur Verfügung gestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Das italienische Parlament hat ein Verbot für im Labor gezüchtetes Fleisch verabschiedet, diese Maßnahme droht jedoch zu einem Zankapfel zwischen Rom und Brüssel zu werden.
  • Das gebilligte Gesetz wurde am Freitag der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt.
  • Rom droht ein Streit mit Brüssel, da das nur für Italien geltende Verbot der Produktion, des Vertriebs und des Verkaufs von Zuchtfleisch gegen die EU-Regelung zum freien Wettbewerb verstoßen könnte.