"Ibiza-Detektiv" Hessenthaler scheitert auch am Oberlandesgericht
Hessenthalers Anwalt Oliver Scherbaum bestätigte einen Bericht, wonach das Oberlandesgericht Wien seiner Berufung gegen die Strafhöhe von 3,5 Jahren nicht stattgegeben hat. Dabei handelt es sich freilich um ein Suchtgift-Delikt. Wegen des Ibiza-Videos waren die Ermittlungen eingestellt worden.
Hessenthaler hatte sich davor auch an den OGH mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gewandt. Diese war ebenfalls abgewiesen worden. Der Detektiv muss zudem weiter in Haft bleiben. Das Gericht hat von Amts wegen eine bedingte Entlassung geprüft, diese aber nicht ausgesprochen.
Nächste Station Menschenrechts-Gerichtshof
In Österreich ist das gerichtliche Verfahren um das Suchtgift-Delikt damit erledigt. Scherbaum betonte aber, dass man eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorbereite.
Zusammenfassung
- Der als "Ibiza-Detektiv" bekannt gewordene Julian Hessenthaler hat vor Gericht die nächste Niederlage einstecken müssen.
- Die 3,5 Jahre Haft wegen eines Suchtgiftdelikts wurden bestätigt. Eine EGMR-Beschwerde ist aber bereits in Vorbereitung.