Haft für Kärntner wegen Vergewaltigung auf Volksfest
Wie Staatsanwältin Anna Kanduth erklärte, sei der Mann bereits vor der nun angeklagten Tat mehrmals übergriffig gegenüber jungen Frauen gewesen, er sei als Grapscher bekannt gewesen. So auch an jenem Abend, an dem er der später Betroffenen gegenüber übergriffig gewesen sei. Später in der Nacht habe er dann mit der 16-Jährigen unter dem Vorwand, ihre Schwester suchen zu wollen, das Festgelände verlassen, in einer schmalen Gasse habe er das Mädchen dann gegen eine Wand gedrückt. Erst als ein weiterer junger Mann mit einer Taschenlampe kam, habe er von der 16-Jährigen abgelassen.
Er habe den Eindruck gehabt, es habe dem Mädchen gefallen, sagte der 23-Jährige aus, "ich habe sie auch zwei Mal gefragt, ob das in Ordnung ist". "Warum das?", wollte der Vorsitzende des Schöffensenates, Richter Gernot Kugi, wissen: "Das ist ganz normal, das macht man als Gentleman", antwortete der Angeklagte. Allerdings: Bevor er sie am Festgelände angegriffen habe, habe er sie nicht gefragt.
Ein anderes Bild zeichneten die Zeugen. Mehrere Freundinnen sagten aus, dass die 16-Jährige nach dem Vorfall weinerlich gewesen sei, mit ihr habe etwas nicht gestimmt. Schwer wog auch eine Whatsapp-Nachricht des Mädchens, die sie kurz vor der Tat verschickt hatte. Der Inhalt: Das Wort "Hilfe". Weiters schickte der Angeklagte der 16-Jährigen nach der Tat eine Nachricht mit dem Inhalt, dass er sich entschuldige und hoffe, dass man den Vorfall vergessen könne. Und ein weiterer Zeuge, der den Angeklagten heimfuhr, sagte aus, dieser habe während der Fahrt gesagt: "Hoffentlich bekomme ich keine Anzeige wegen Vergewaltigung."
Strafrahmen zwei bis zehn Jahre
Das alles und die laut Gericht "glaubhaften, plausiblen" Aussagen des betroffenen Mädchens führten schließlich zur Verurteilung. Der Tatbestand der Vergewaltigung sei erfüllt, erklärte Kugi: "Es reicht, wenn jemanden am Arm hält und der Person eine geschlechtliche Handlung abnötigt." Bei einem Strafrahmen von zwei bis zehn Jahren habe man mit 26 Monaten das Auslangen gefunden, die allerdings unbedingt sind: "Das kann man nur gänzlich unbedingt geben. Das Urteil soll weitere Täter abschrecken. Und auch spezialpräventiv wirken: Man sieht das aus anderen Aussagen, dass Sie kein Nein akzeptieren und kein Problem damit haben, Frauen zu begrapschen", sagte Kugi.
Der Verteidiger des Mannes erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Kanduth gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Ein 23-jähriger Kärntner wurde wegen Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens zu 26 Monaten Haft verurteilt.
- Der Schöffensenat fand die Aussagen des Mädchens glaubhaft, während der Angeklagte seine Unschuld beteuerte.
- Der Strafrahmen für Vergewaltigung liegt zwischen zwei und zehn Jahren, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.