Graz: Prozess um tödlichen Bootsunfall
Ein sechsjähriges Mädchen war im September 2021 in der Mur südlich von Graz ertrunken, weil ein Tretboot sank. Die Eltern retteten sich ans Ufer und ein Dritter holte die achtjährige Tochter aus dem Wasser. Das Mädchen überlebte knapp, ihre Schwester konnte nur noch tot geborgen werden. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Alle Beteiligten konnten nicht schwimmen
Es war der 3. September, ein spätsommerlicher Tag, als die Familie im Bereich Auwiesen ein Tretboot auslieh. Weder die heute 30-jährige Mutter noch die beiden Mädchen konnten schwimmen und der 36-jährige Vater sagt heute, er schwimmt "freestyle", auch nicht sonderlich gut. Dennoch setzten sie sich in das Boot - ohne Schwimmwesten. "Ich habe darauf vertraut, dass das Boot funktioniert", sagte der Vater zu Richter Helmut Wlasak. "Wir haben uns sicher gefühlt: Da wir es ja gemietet haben, dachte ich, dass es dafür eine Genehmigung gibt."
Tretboot nicht fahrtüchtig
Das Tretboot war aber offenbar nicht fahrtüchtig. Es hatte ein Leck, war auch an anderen Stellen nicht dicht und es ließ sich offenbar nicht wenden, sagen die Eltern. Mitten auf der wegen eines Kraftwerks zurückgestauten und somit ruhigen Mur begann Wasser in das Boot einzudringen. Verzweifelt versuchten die Eltern Fußgänger am Ufer zu verständigen, damit diese Hilfe holen, aber das Tretboot sank zu schnell. "Wir haben noch geschrien, aber es waren nur Sekunden", schilderte die Mutter unter Tränen.
Mitangeklagt ist auch ein 51-jähriger Grazer. Er soll für den Verleih verantwortlich sein, ist aber eigentlich bei der Firma seines Sohnes angestellt und für den Bereich Boote zuständig. Er selbst war allerdings gar nicht immer beim Verleih vor Ort, sondern ein Bekannter gab die Gefährte aus. Er selbst habe aber mehrmals pro Woche nach seinen Booten geschaut. So auch in der Woche vor dem Unfall, als Wasser in das Innere eines der Boote eingedrungen war und er es auspumpen musste.
Zuletzt habe er zwei Tage vor dem Unfall eine Sichtkontrolle gemacht. Der Richter fragte, ob er da auch konkret die Dichtung zwischen der oberen und unteren Schale des Tretboots kontrolliert habe. Dieser verneinte: "Es war mir nicht bewusst, dass das Unglück dann nicht geschehen hätte können." Er habe darauf vertraut, dass das in China hergestellte Boot die Anforderungen an ein Tretboot erfüllt. Welche das genau seien, wusste er aber auch nicht. Eine ÖNORM gebe es dafür nicht.
Auch die Titanic ist gesunken
Richter Wlasak wies ihn darauf hin: "Wir wissen spätesten seit der Titanic, dass ein Schiff untergehen kann." Er wollte vom Angeklagten wissen, ob er sagen kann, dass das Boot am 3. September fahrtüchtig war, wenn er doch an dem Tag gar nicht dort war. "Ich kann es nicht sagen", antwortete der 51-Jährige kleinlaut. Laut Gutachter gab es auf dem Boot weder ein Typenschild, noch eine Seriennummer, es ist keine Beschreibung zu finden, wie viel Gewicht es trägt, noch gibt es andere Hinweise.
Hinzu kommt, dass der Verleiher auch keine Instruktionen erteilte, nicht fragte, ob in der Familie alle schwimmen können, oder ob sie eine Schwimmweste wollen. "Ein bisserl einfach ist das schon, wie sie das dort gemacht haben", sagte der Richter zum Angeklagten, der davor noch nie Boote verliehen hat. Der Grazer habe insgesamt drei Boote im Herbst 2020 bestellt: "Um zusammen 2.100 US-Dollar netto, made in China", ergänzte der Richter. Im Mai 2021 wurden sie geliefert: "Ich bin davon ausgegangen, dass sie sind, wie Tretboote zu sein haben", beteuerte der 51-Jährige einmal mehr.
Am Nachmittag sind noch weitere Zeugen zu hören. Ein Urteil wird für den Abend erwartet.
Zusammenfassung
- Ein Bootsverleiher und ein Elternpaar haben sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
- Ein sechsjähriges Mädchen war im September 2021 in der Mur südlich von Graz ertrunken, weil ein Tretboot sank.
- Mitangeklagt ist auch ein 51-jähriger Grazer.
- Der Grazer habe insgesamt drei Boote im Herbst 2020 bestellt: "Um zusammen 2.100 US-Dollar netto, made in China", ergänzte der Richter.