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Gesundheitsreform: Das bedeutet sie für Patienten

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Noch im Dezember soll sie im Nationalrat beschlossen und ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Aber was genau bedeutet die Reform für die Patient:innen selbst?

Bund, Länder und Sozialversicherung stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung - durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Die neue Gesundheitsreform soll viele Verbesserungen mit sich bringen. Doch was genau bedeutet sie für die Patient:innen selbst?

Reduzierte Wartezeit, mehr Angebote

Mit den finanziellen Mitteln soll unter anderem der niedergelassene Bereich gestärkt werden. Mehrere hundert Kassenstellen sollen geschaffen werden, vor allem in der Primärversorgung.

Durch einen modernisierten und österreichweit einheitlichen Gesamtvertrag zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer sollen für die Ärzt:innen bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, sodass diese eher eine Kassenstelle annehmen, statt eine Wahlarztpraxis zu eröffnen.

Für die Patient:innen sollen sich so wiederum die Wartezeiten bei Arztterminen reduzieren, auch soll es künftig mehr Angebote zu Randzeiten und am Wochenende geben.

Fachambulanzen und Tageskliniken

Durchschnittlich 600 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr sollen vom Bund in die Spitäler fließen. Dadurch sollen vor allem Strukturreformen umgesetzt werden. Zukünftig sollen spezialisierte Fachambulanzen und Tageskliniken bestimmte Behandlungen übernehmen, so etwa bei Bagatellbeschwerden. Vorgelagerte Einrichtungen sollen die allgemeinen Spitalsambulanzen entlasten.

Für die Patient:innen heißt das: Durch die Fachambulanzen und Tageskliniken entfallen die stationären Aufenthalte und es ergeben sich kürzere Wartezeiten. Für die Länder hingegen sollen die Kosten sinken.

Mehr digitale Angebote

Durch die Gesundheitsreform sollen außerdem digitale Angebote für Patient:innen ausgebaut werden. Nach dem Prinzip "digital vor ambulant und stationär" soll die Gesundheitshotline 1450 erweitert werden und in Zukunft verstärkt die Erstabklärung bei Beschwerden übernehmen, sowie Video-Beratungen von Ärzt:innen anbieten. Apps sollen Symptome und Daten erfassen, aber auch Menschen bei der Änderung der Lebensweise unterstützen.

Zudem soll die Diagnosecodierung für alle niedergelassenen Ärzt:innen verpflichtend werden. Wahlärzt:innen sollen sowohl an die E-Card als auch an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden werden. Diese Maßnahme soll es dem Gesundheitspersonal erleichtern, die Krankengeschichte der Patient:innen besser zu beurteilen – die Patient:innen sollen so bestmöglich behandelt werden.

Impfangebot soll erweitert werden

Mit zusätzlichen 60 Millionen Euro pro Jahr sollen zudem Programme zur Gesundheitsförderung und Vorsorge finanziert werden. Dazu gehört das Projekt "Frühe Hilfe für Schwangere und junge Eltern". Bund, Länder und Sozialversicherung sollen den Einsatz finanzieller Mittel künftig gemeinsam planen.

90 Millionen Euro pro Jahr sollen in eine "schrittweise" Umsetzung eines bundesweiten Impfprogramms investiert werden. Nach der Influenza-Impfung sollen nun das Angebot um weitere, derzeit kostenpflichtige Impfungen ergänzt werden.

Geht es um Medikamentenversorgung, sollen Anstrengungen in Richtung "gemeinsamer Beschaffung" gemacht werden. Ein unabhängiges Bewertungsboard soll die Wirksamkeit "hochpreisiger, innovativer" Arzneimittel auf Basis von wissenschaftlichen Studien bewerten. Damit soll eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für Spitäler österreichweit geschaffen werden.

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Pflegereform langfristig gesichert

Die bereits beschlossenen Pflegereformen von 2022 und 2023 sollen durch den am Dienstag unterzeichneten Finanzausgleich langfristig finanziert werden. 

Der Pflegefonds soll von 455,6 Millionen Euro um durchschnittlich 1,2 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden. Pflegekräfte sollen dadurch weiterhin einen Gehaltszuschuss bekommen, auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro monatlich soll fortgeführt werden. Auch die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sowie das Projekt Community Nurses sollen durch die Gesundheitsreform langfristig gesichert werden.

Pflegende Angehörige sollen so entlastet werden, eine Versorgung älterer Menschen in ihrem Zuhause soll weiterhin sichergestellt werden.

Wirkstoffverschreibung kommt nicht

Eine Pflicht zur Wirkstoffverschreibung kommt entgegen ursprünglichen Plänen doch nicht.

Eine Wirkstoffverschreibung würde bedeuten, dass die Ärzt:innen kein bestimmtes Medikament mehr verschreiben, sondern nur noch den Wirkstoff. So eine Regelung würde helfen, die Probleme der Medikamentenengpässe zu lindern, wurde argumentiert.

Die Ärztekammer warnte davor, dass so eine Regelung die Probleme noch "verschärfen" würde, und sie die "Patientensicherheit gefährden" würde.

Reform soll 2024 in Kraft treten

Die Gesundheitsreform soll nach den Plänen der Regierung noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

ribbon Zusammenfassung
  • Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich nach langen Verhandlungen auf eine große Gesundheitsreform geeinigt.
  • Noch im Dezember soll sie im Nationalrat beschlossen und ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
  • Aber was genau bedeutet die Reform für die Patient:innen selbst?