TinderAPA/dpa/Marijan Murat (Symbolbild)

Geschäft mit der Liebe: AK warnt vor Dating-Apps und -Agenturen

Am Valentinstag wird das Geschäft mit der Liebe großgeschrieben. Wer auf der Suche nach der Liebe ist, der könnte auf Dating-Apps und Partnervermittlungsagenturen zurückgreifen. Aber davor warnt die AK-Oberösterreich: So kommen Sie aus teuren Verträgen, wenn es doch gar nicht passt.

Ein 48-jähriger Mühlviertler bezahlte 2.500 Euro für klassische Partnervermittlung - nur passten die Kontakte nicht zu ihm. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Oberösterreich klagte er und bekam sein Geld zurück.

Partneranzeige in Zeitung

Bei der Suche nach einer Partnerin entdeckte Herr F. eine genau passende Partneranzeige in einer Zeitung. Er wollte die Dame kennenlernen. Daher nahm er mit der Vermittlungsagentur Kontakt auf. Im Zuge eines Termins bei ihm zu Hause bestätigte ihm ein Vermittler, dass die beiden Partnerprofile gut zusammenpassen würden. Daher unterschrieb Herr F. einen Partnervermittlungsvertrag und bezahlte für sechs Monate Laufzeit 2.500 Euro.  

Die Freude währte nur kurz - die beiden passten nicht zusammen. Der Konsument erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Die Agentur weigerte sich, diesen anzuerkennen. Auch eine Intervention des AK-Konsumentenschutzes wurde ignoriert. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, zahlte das Unternehmen das Geld zurück.  

AK-Tipps für Partnervermittlungen:

Sowohl im Internet als auch offline bieten unzählige Firmen Partnervermittlungen an. Die Kosten sind meist hoch und die Auflösung derartiger Verträge kann für Betroffene sehr mühsam werden. Da es sich beim Geschäft mit der Liebe um Verbraucherverträge handelt, gilt es auch hier ein paar Grundregeln zu beachten: 

  • Lesen Sie sich vor Unterzeichnung die Verträge und deren Bedingungen zu Dating-Apps bzw. Online-Portalen genau durch. Achten Sie besonders auf die Kosten, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
  • Nutzen Sie Dating-Apps und Flirt-Portale nicht am Handy. Es kann zur Datenweitergabe kommen und Sie erhalten Zahlungsaufforderungen von unterschiedlichen Anbietern. Den Verlauf im Nachhinein zu klären und unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu widerlegen, ist in der Praxis meist nicht mehr möglich.
  • Wurde der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nach einem derartigen Vertragsrücktritt kann das Unternehmen nur ein anteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangen.
  • Sollte die Firma bei einem Widerruf den gesamten Betrag behalten, verzichten Sie nicht auf eine Rückforderung. Wird eine Zahlung trotz Widerrufs geltend gemacht, zahlen sie nicht. Rat und Hilfe finden Sie beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich unter 050/6906-2 oder konsumentenschutz@akooe.at
ribbon Zusammenfassung
  • Am Valentinstag wird das Geschäft mit der Liebe großgeschrieben.
  • Wer auf der Suche nach der Liebe ist, der könnte auf Dating-Apps und Partnervermittlungsagenturen zurückgreifen.
  • Aber davor warnt die AK-Oberösterreich: So kommen Sie aus teuren Verträgen, wenn es doch gar nicht passt.