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Freispruch nach tödlichem Unfall auf Kärntner Alm

Ein 73 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Gemeingefährdung freigesprochen worden. Dabei ging es um einen Unfall, bei dem ein fünfjähriger Bub 2017 von einer umstürzenden Holzfigur erschlagen worden war.

Der Angeklagte erklärte sich vor Richterin Ute Lambauer für nicht schuldig. Er habe die Figur zwar vor 30 Jahren gekauft, mit dem Aufstellen am Unfallort habe er aber nichts zu tun gehabt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geldstrafe 

Im vergangenen Dezember war der Pächter einer Hütte neben dem Almmuseum auf der Kärntner Gerlitze bei Villach, wo die Figur aufgestellt gewesen war, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Verfahren gegen den 73-Jährigen musste ausgeschieden werden, weil er damals nicht verhandlungsfähig war. Er sagte aus, nach dem Kauf habe er die Figur eineinhalb Meter tief eingegraben, mit dem Aufstellen vor dem Museum habe er nichts zu tun gehabt, er habe sie auch nie dort stehen sehen. Und zum Zeitpunkt des Unglücks habe er sich insgesamt drei Monate nach einem Unfall im Krankenhaus befunden.

Koboldfigur stürzte auf Kind

Ereignet hatte sich der Unfall im August 2017. Der Bub war mit seiner Mutter und seinen Großeltern auf der Gerlitzen bei Villach unterwegs gewesen, als vor einem Museum eine an der Hausmauer stehende 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Koboldfigur umstürzte und das Kind traf. Was genau passiert ist, konnte nicht geklärt werden, da Mutter und Großeltern ein paar Schritte vorausgegangen waren. Der Bub wurde reanimiert, starb aber später im Krankenhaus.

"Erkennbare" Situation

Die Figur sei sehr leicht umzustürzen gewesen, sagte ein Polizeibeamter in seiner Aussage. Das bestätigte auch der Sachverständige, der die Figur untersucht und das Umfallen bei verschiedenen Belastungen simuliert hatte. Bei der wahrscheinlichsten Variante, die zum Unfall geführt haben soll, meinte er: "Wir reden von einer sehr, sehr leichten Kraft, die ausreicht, um die Figur aus dem Gleichgewicht zu bringen." Und: "Schon beim Aufstellen der Figur wäre diese labile Situation erkennbar gewesen." Die Figur war ganz unten nämlich nur 32 Zentimeter breit. Wäre der Standfuß der Figur, die einst unten in der Erde vergraben war, weiter oben abgeschnitten geworden, dann "wäre es schon notwendig gewesen, mehr Kraft anzuwenden."

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 73 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Gemeingefährdung freigesprochen worden.
  • Dabei ging es um einen Unfall, bei dem ein fünfjähriger Bub 2017 von einer umstürzenden Holzfigur erschlagen worden war.
  • Er sagte aus, nach dem Kauf habe er die Figur eineinhalb Meter tief eingegraben, mit dem Aufstellen vor dem Museum habe er nichts zu tun gehabt, er habe sie auch nie dort stehen sehen.