APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH

Schießerei in Floridsdorf: Jahrelange Haft für Vater und Söhne

Es war kein versuchter Mord, entschied am Montag der Richter. Ein Vater und zwei Brüder wurden jedoch nicht rechtskräftig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sieben bzw. fünf und drei Jahren Haft verurteilt.

Es war eine wilde Schießerei am 7. Oktober 2023 in Wien-Floridsdorf. Drei Männer wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Es war kein mehrfacher versuchter Mord. Das haben Geschworene am Montagabend am Landesgericht entschieden. Ein 54-Jähriger Unternehmer und zwei seiner Söhne im Alter von 22 und 25 Jahren wurden jeweils wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Der

  • 22-Jährige erhielt sieben Jahre,
  • der Vater fünf Jahre,
  • der 25-Jährige drei Jahre teilbedingt.

Von den drei Jahren bekam der bisher Unbescholtene zwei Jahre unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der dritte, nur am Rande beteiligte 29-jährige Sohn erhielt wegen Raufhandels fünf Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger baten um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Blutbad: Polizei glaubte an Terror

Die zu der Schießerei gerufenen Polizei war zunächst von einem Terror-Anschlag ausgegangen, weil mehrere angeschossene Männer in Blutlachen auf der Fahrbahn lagen. Die Angeklagten hatten im Zug einer so genannten Aussprache vier Männer einer gegnerischen Familie mit zwei Schusswaffen und einem Messer niedergestreckt. Drei gegnerische Männer wurden lebensgefährlich verletzt.

Flüchtendem nachgeschossen

Ein vom jüngsten Angeklagten abgefeuertes Projektil verfehlte um einen Zentimeter die Hauptschlagader eines 28-Jährigen, danach schoss der Vater des 22-Jährigen dem Angeschossenen noch in den Oberschenkel und in den linken Oberarm, als dieser Haken schlagend flüchten wollte.

"Von einem Davonlaufenden geht keine Gefahr aus. Der ist besiegt. Dem muss man nicht noch zwei Mal nachschießen", hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag erklärt. Der 54-Jährige habe von einem der Gegner im Zug der eskalierenden Aussprache einen Schlag versetzt bekommen. "Geschossen hat er aus Rache. Der Schlag von einem sehr viel Jüngeren war ein Affront", verwies der Staatsanwalt auf die nordmazedonischen Wurzeln der angeklagten Familie.

Verliebt, aber die Familie war dagegen

Begonnen hatte der Streit mit einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem 22-Jährigen und dem 28-Jährigen. Am Rande einer Kampfsportveranstaltung in der Wiener Stadthalle gerieten die beiden in eine Schlägerei, offenbar, weil der 22-Jährige in ein Mädchen verliebt war, was deren Familie nicht gefiel.

Bei der Schlägerei teilte der 22-Jährige erfahrene Kampfsportler kräftig aus. Die gegnerische Familie verlangte eine so genannte Aussprache.

Nur Notwehr?

Bei dem Treffen in der Floridusgasse kam es zu Wild-West-Szenen. Die Verteidiger argumentierten, die Aggression sei von der anderen Seite ausgegangen. Die Gegner - drei Brüder im Alter von 24, 26 und 28 Jahren sowie ein 24-jähriger Verwandter - sollen mit Fäusten auf einen der Angeklagten losgegangen sein. Der Angriff sei in Richtung Notwehr gegangen. "Wir sind Galaxien von einem versuchten Mord entfernt", meinte der Anwalt.

Nachdem der 25-jährige Angeklagte einem Kontrahenten ins Gesäß und in den Oberschenkel gestochen hatte, hatte der 22-Jährige mit einer Zastava-Pistole vier Schüsse auf drei Kontrahenten abgegeben. Nach dem 28-Jährigen schoss er auf den 26-Jährigen, den er ebenfalls im Rückenbereich sowie am Becken traf, und auf einen der beiden 24-Jährigen, der einen Beckendurchschuss erlitt.

Späte Reue

"Natürlich bereue ich meine Tat", hielt der 22-Jährige in seinem Schlusswort fest, ehe sich die Geschworenen zu ihren Beratungen zurückzogen. Er arbeite seit seinem 17. Lebensjahr und führe ein geregeltes Leben: "Ich habe Ziele. Ich bin Elektrotechniker. Mein Ziel war der Ingenieur. Ich hatte nie das Ziel, jemanden auf der Straße zu verletzen." Er versicherte noch ein letztes Mal, in Notwehr geschossen zu haben: "Ich wollte die Angriffe auf mich und meine Familie stoppen. Ich wollte nie jemanden töten."

"Das, was ich gesagt habe, tut mir leid", führte der 25 Jahre alte Angeklagte aus. Er betonte, er habe sich "in mein Leben sicher besser vorgestellt, als im Gefängnis zu sein". Der ältere Bruder und der Vater verzichteten auf ein Schlusswort und verwiesen auf die Feststellungen ihrer Verteidiger.

Der Staatsanwalt bestand beim Vater und zwei Söhnen auf einer Verurteilung wegen versuchten Mordes. Gegen den ältesten Sohn hatte er vor der heutigen Verhandlung die ursprüngliche Anklage revidiert und auf Beteiligung am Raufhandel eingeschränkt.

ribbon Zusammenfassung
  • Es war kein versuchter Mord, entschied am Montag der Richter.
  • in Vater und zwei Brüder wurden jedoch nicht rechtskräftig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sieben bzw. fünf und drei Jahren Haft verurteilt.
  • Die Schießerei ereignete sich am 7. Oktober 2023 in Floridsdorf, wobei die Polizei zunächst von einem Terror-Anschlag ausging.