APA/PETER LINDNER

Corona-Infizierte verletzte Quarantäne: Geldstrafe und Haft

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Bosnierin war im Frühjahr mit dem Coronavirus infiziert, aber trotz verhängter Heimquarantäne in ein Geschäft gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Bosnierin war im Frühjahr mit dem Coronavirus infiziert, aber trotz verhängter Heimquarantäne in ein Geschäft gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 49-Jährige war Ende März positiv auf Covid-19 getestet worden. Trotzdem verließ sie einige Tage später ihre Wohnung und ging zu einem Postschalter in einem Supermarkt um Geld zu überweisen, wie es im Strafantrag von Staatsanwalt Stefan Engelbert hieß.

Die Angeklagte bekannte sich vor Richter Oliver Kriz schuldig. Sie rechtfertigte sich damit, dass ihre Enkeltochter in Bosnien Fieber gehabt habe, weshalb sie der Familie Geld überweisen wollte. Erst hatte sie eine Kollegin beauftragt, das Geld zu überweisen, was aber nicht funktioniert hatte. Deshalb entschied sie sich, selbst außer Haus zu gehen. "Ich wäre nicht gegangen, wenn meine Enkelin nicht krank gewesen wäre", beteuerte sie.

Unterschiedliche Angaben gab es schließlich darüber, ob die Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte, als sie das Geld überwies. Sie selbst sagte, dass sie eine Maske getragen habe: "Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske." Vielleicht habe sie die Maske aber kurz aufs Kinn geschoben, weil ihr heiß war. Das bestritt aber die Bankangestellte, die die Angeklagte bedient hatte: Diese habe keine Maske getragen, auch am Kinn habe sie keine gehabt.

In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Kriz, dass ein "gewisser Prozentsatz der Bevölkerung" dazu neige, Maßnahmen, die die Behörden korrekt anordnen würden, nicht Folge zu leisten. Die Angeklagte hätte eindeutig in Heimquarantäne sein müssen, mit dem Urteil - 100 Tagessätze zu je acht Euro und sechs Monate bedingte Haft - soll auch ein abschreckendes Signal ausgesendet werden.

Die Frau, die ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, sagte, sie sei mit dem Urteil einverstanden. Staatsanwalt Engelbert gab keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 49-jährige Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
  • Die Bosnierin war im Frühjahr mit dem Coronavirus infiziert, aber trotz verhängter Heimquarantäne in ein Geschäft gegangen.
  • Sie selbst sagte, dass sie eine Maske getragen habe: "Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske."