Corona-Gesetz: Wann wird wie gestraft?
Welche Strafen werden fällig, wenn man gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verstößt?
Raabe-Stuppnig: Prinzipiell sieht das Covid-19-Maßnahmengesetz Verwaltungsstrafen vor. Unter anderem steht da drinnen, wenn ich mich in Betriebe begebe, die von der Betriebsbeschränkung betroffen sind, können Strafen von bis zu 3.600 Euro fällig werden.
Kann es zu einer Vorstrafe oder einer Gefängnisstrafe kommen?
Sich nicht an die Vorgaben zu halten, kann sowohl strafrechtlich, als auch verwaltungsstrafrechtlich relevant sein. Die 3.600 Euro sind eine Verwaltungsstrafe, die so im Covid-19-Maßnahmengesetz stehen. Da geht es natürlich nicht um eine Vorstrafe, außerdem ist das ein Strafrahmen. Solle man einmal dagegen verstoßen, wird die Verwaltungsstrafe noch nicht so hoch sein.
Macht man sich schuldig, wenn man weiß, man ist infiziert und steckt jemand anderen an?
Das kann strafrechtlich relevant sein. Dafür kommen die Paragrafen 178 und 179 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Im § 178 StGB steht: „Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen“, macht sich strafbar. § 178 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Das heißt, wenn ich weiß, ich habe mich mit Corona angesteckt und ich gehe bewusst irgendwo hin, weil ich will, dass Menschen angesteckt werden, dann ist es nach diesem Paragrafen strafrechtlich relevant.
Dann gibt es noch § 179 StGB, der das Ganze auf einer Fahrlässigkeits-Ebene abfängt. Das heißt, wenn ich zum Beispiel vor einer Woche mit Freunden zusammen war und einer ruft mich an und sagt „Ich bin positiv getestet worden“, dann muss mir das Risiko bewusst sein, auch infiziert sein zu können. Wenn ich dann uneingeschränkt Kontakt mit jemand anderem pflege, dann kann ich mich nach diesem Paragrafen tatsächlich strafbar machen.
Ist es erlaubt andere Menschen in ihren Wohnungen zu besuchen, wenn man in der Wohnung den Mindestabstand einhält?
Das wird man sich im Einzelfall anschauen müssen. Prinzipiell sieht das Covid-19-Maßnahmengesetz vor, dass ich in meinem eigenen Haushalt bleiben soll. Es gibt aber Ausnahmen, die sich regelmäßig ändern. Derzeit ist es erlaubt, Menschen zu besuchen, wenn es dringend erforderlich ist. Also wenn sie zum Beispiel meine Hilfe benötigen, weil sie selbst nicht einkaufen gehen können. Dann muss ich natürlich darauf achten, dass ich die Menschen nicht anstecken kann – zum Beispiel durch den Mindestabstand.
Welche Strafen haben Lokalbetreiber zu erwarten, wenn sie weiterhin geöffnet haben?
Das kann sehr teuer werden. Dafür sieht das Covid-19-Maßnahmengesetz Strafen von bis zu 30.000 Euro vor. Das kann pro Tag, an dem geöffnet ist, obwohl geschlossen sein muss, zu empfindlichen Strafen führen.
Corona-Maßnahmen Was ist rechtlich erlaubt?
Zusammenfassung
- Es gibt weiterhin zahlreiche offene rechtliche Fragen bezüglich des Covid-19-Maßnahmengesetzes.
- Rechtsanwältin Katharina Raabe-Stuppnig klärt auf.
- Welche Strafen werden fällig, wenn man gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verstößt?