Corona-Ausreisekontrollen aus Bezirk Grieskirchen ab Sonntag
Polizei und Bundesheer werden die Kontrollen durchführen. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Falls erforderlich, werde das Landes zusätzliche Testkapazitäten einrichten, hieß es in einer Aussendung. Die Testmöglichkeiten sind unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm abrufbar.
Keinen Test vorlegen müssen Geimpfte und Genesene. Ausnahmen gibt es für Kinder unter zwölf Jahren, Schüler am Weg in die Schule oder zu Betreuungseinrichtungen. Ebenfalls nicht umfasst sind Wege zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs.
Im Bezirk Gmunden sind in der Nacht auf Samstag Ausreisekontrollen in Kraft getreten. Im Bezirk Freistadt gibt es bereits seit der Nacht auf Freitag und im Bezirk Braunau seit der Nacht auf Montag eine Ausreise-Nachweispflicht. Für den Bezirk Gmunden lagen am Samstag noch keine Rückmeldungen über Vorkommnisse bei den Kontrollen vor. Im Bezirk Braunau gab es am Freitag zwei Zurückweisungen und eine Anzeige, im Bezirk Freistadt fünf Zurückweisungen, so der Krisenstab des Landes Oberösterreich Samstagabend auf APA-Anfrage.
Aufgrund des derzeit starken Infektionsgeschehen könnte laut Landes-Krisenstab bald auch weitere Bezirke in Oberösterreich eine Ausreise-Testpflicht treffen.
Zusammenfassung
- Damit ist für das Verlassen des Bezirks ein gültiger 3G-Nachweis erforderlich.
- Im Bezirk Gmunden sind in der Nacht auf Samstag Ausreisekontrollen in Kraft getreten.
- Im Bezirk Freistadt gibt es bereits seit der Nacht auf Freitag und im Bezirk Braunau seit der Nacht auf Montag eine Ausreise-Nachweispflicht.
- Für den Bezirk Gmunden lagen am Samstag noch keine Rückmeldungen über Vorkommnisse bei den Kontrollen vor.