Burgenländischer Weinpantscher vor Gericht
Dem Erstangeklagten wurde schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, der Zweitangeklagte soll zu diesen Taten beigetragen haben, indem er dem Jüngeren empfahl, Qualitätsweine mit synthetischem Glycerin "aufzubessern". Auch habe er ihm erklärt, dass dies nicht nachweisbar ist. Das Schöffengericht sprach den Weinbauern schuldig und verhängte eine Strafe von 16 Monaten, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Dem älteren Mann wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro aufgebrummt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verfallsumme wurde vom Gericht auf rund 88.000 Euro halbiert, da am Betrieb früher auch die Mutter des Angeklagten beteiligt gewesen war.
Der Staatsanwalt räumte ein, dass Glycerin nicht gesundheitsschädlich ist, die Zugabe zum Wein sei aber verboten und das strenge Weingesetz verhindere eben dies. Im Betrieb des Angeklagten fand man noch jede Menge des wertlosen Weins, laut Staatsanwalt mehr als 25.000 Flaschen. Nicht nachvollziehen konnte er, dass der Winzer, ausgebildet an der Landwirtschaftlichen Fachschule sowie zum Kellermeister, nicht wusste, dass die Zugabe von Glycerin verboten ist.
Der 37-Jährige erklärte, dass er bei einer Verkostung den Älteren gefragt habe, wie man den Wein aufbessern kann. Daraufhin habe ihm dieser zur Beisetzung des Glycerins geraten, damit die Weine "mehr Körper haben". Auch habe er ihm ein, zwei Mal das Glycerin besorgt. Natürlich verfälsche der Zusatz den Wein, räumte der Verteidiger ein. Der Angeklagte habe das Glycerin aber nur in geringem Ausmaß hinzugegeben, im Verhältnis 1 zu 2.000, einen halben Liter auf 1.000 Liter Wein. Die Bundeskellereiinspektion stellte schließlich bei einer Kontrolle fest, dass der Wein verfälscht worden war. Nach anfänglichem Leugnen - auch der Zweitangeklagte habe ihm gesagt, er solle "zuwarten" - gestand der Erstangeklagte die Zugabe. Der Wein wurde vernichtet.
Der Zweitangeklagte bestritt, dem Jüngeren eine Empfehlung für die Zugabe des Glycerins gegeben habe: "Ich bin kein Berater." Der Weinskandal sei ihm als 75-Jährigem zwar in Erinnerung: "Aber der Weinskandal hat ja damit nichts zu tun." Um einen sauberen Wein zu erhalten, seien "gewisse Schönungsmittel" möglich, so der Angeklagte. Er habe dem Ratsuchenden lediglich gesagt, dass der Lehrer in seiner Schulzeit vor 60 Jahren damals Glycerin erwähnt habe, davon könne man ein paar Tropfen zugeben und dies sei nicht nachweisbar.
Der Bundeskellereiinspektor gab als Zeuge an, dass der Winzer im Zuge der angekündigten Routinekontrolle zunächst leugnete, aktiv Glycerin zugesetzt zu haben. Dies soll durch einen Tankschaden der Fall gewesen sein: "Erst als wir aufgrund meiner Berechnungen bewiesen haben, dass Glycerin aktiv zugesetzt worden sein muss, hat er es zugegeben." Der Inspektor stellte fest: "Es ist in der Branche allgemein bekannt, dass der Zusatz von Glycerin verboten ist." Weiters erklärte er: "Glycerin ist süß, macht den Wein voll und geschmeidig, täuscht mehr vor als er eigentlich hergibt. Verbotene Zusätze kommen sehr selten vor." Die Branche habe gelernt. Es gebe beim Produkt zwar "Behandlungsfehler": "Hier geht's aber einfach um Weinverfälschung."
Zusammenfassung
- Ein burgenländischer Winzer, der Wein mit Glycerin aufgebessert haben soll, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt schuldig gesprochen worden.
- Im Prozess kam man immer wieder auf den Weinskandal der 80er-Jahre zu sprechen.
- Natürlich verfälsche der Zusatz den Wein, räumte der Verteidiger ein.
- Der Angeklagte habe das Glycerin aber nur in geringem Ausmaß hinzugegeben, im Verhältnis 1 zu 2.000, einen halben Liter auf 1.000 Liter Wein.