"Bist du feig?": Schauspieler bedrängte 13-Jährigen

Im Wiener Landesgericht ging am Freitag ein Prozess rund um einen österreichischen Schauspieler über die Bühne, der unter anderem einen 13-Jährigen bedrängt hatte, mit ihm zu onanieren. Er wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt.

"Willst du über Video?!; "Würd gern mal mit dir"; "Bist du feig?" - soll der Schauspieler einen 13-Jährigen über Instagram gefragt haben. Er habe mit ihm masturbieren wollen, so die Vorwürfe beim Prozess im Wiener Landesgericht am Freitag. Der Bub habe jegliche Handlungen vehement abgelehnt, doch der Schauspieler bedrängte ihn weiter, berichtet die "Krone". 

Er hatte den 13-Jährigen bei einer Produktion in einem Wiener Bühnenhaus kennengelernt. Der Bub habe für "so einen jungen Schauspieler eine super Performance abgeliefert", sagt der Angeklagte. Er habe den Bub dann auf Instagram gefunden und ihn bedrängt. "Ich kann nicht mehr dazu sagen, als dass das ein wahnsinniger Durchdreher war", so der Mann vor Gericht und bekannte sich damit schuldig

"Habe nicht vorgehabt, Screenshots anzufertigen" 

Anklagegegenstand war indes der Versuch der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Er bekannte sich aber in diesem Punkt nicht schuldig. Er habe nicht vorgehabt, Screenshots aufzunehmen. 

Der Schauspieler erzählt, dass er in Behandlung ist, sodass "so was Peinliches nicht wieder passiert", sagt er. Als Schauspieler sei er nicht mehr tätig. 

14 Monate Haft

Der 13-Jährige musste nicht mehr einvernommen werden. Der ehemalige Schauspieler wurde zu 14 Monaten bedingte Haft wegen versuchten sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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ribbon Zusammenfassung
  • Im Wiener Landesgericht ging am Freitag ein Prozess rund um einen österreichischen Schauspieler über die Bühne, der unter anderem einen 13-Jährigen bedrängt hatte, mit ihm zu onanieren.
  • Er bekannt sich schuldig, den Buben auf Instagram bedrängt zu haben.
  • Anklagegegenstand war indes der Versuch der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Er bekannte sich aber in diesem Punkt nicht schuldig.
  • Er wurde zu 14 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.