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Bedingte Haft für Belästigung von Wiener-Wohnen-Angestellten

Ein bisher unbescholtener 59-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation (§ 107c StGB) zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte von Jänner 2022 bis Oktober 2023 zwei ranghohe Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen immer wieder per E-Mail verunglimpft, derb beleidigt und bedroht. Als er ankündigte, er werde sie "persönlich aufsuchen", erstatteten die Betroffenen Anzeige.

"Ich möchte mich dafür recht entschuldigen. Es tut mir leid", sagte der 59-Jährige eingangs der Verhandlung, zu der er ohne Rechtsvertreter erschien. Er sei nach dem Tod seiner Eltern im September 2018 bzw. Dezember 2018 "familiär belastet" gewesen. Bei der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens habe es Probleme gegeben, da die Eltern zuletzt offenbar die Mieten für ihre Wohnung nicht mehr bezahlt hatten. "Auf mich sind da Kosten zugekommen, die ich nicht klären konnte. Und ich konnte mit Wiener Wohnen nicht drüber reden", gab der Angeklagte zu Protokoll. Das habe ihn geärgert.

"Wie kommt es dann, das Sie da so ausfällig werden?", wollte Richterin Julia Matiasch wissen und konfrontierte den Mann mit Passagen aus seinen Mails, wobei sie die zotigsten Stellen aus Rücksicht auf eine im Publikum anwesende Schulklasse aussparte. "Aus Frust", meinte der 59-Jährige. "Da sind Sie aber schon ziemlich sauer gewesen", befand die Richterin. - "Ziemlich."

Die Mails - insgesamt 23 waren vom Strafantrag umfasst - gingen zwar an ein Beschwerde-Postfach, waren aber konkret an zwei weibliche Angestellte adressiert. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nicht bewusst an Frauen gerichtet, um diese verbal herabzusetzen. Er habe sich an "die Leute in der Buchhaltung und in der Geschäftsführung" gewandt, "die dafür verantwortlich sind".

Die beiden Betroffenen sagten als Zeuginnen aus, nachdem der Angeklagte auf ihren Wunsch den Gerichtssaal verlassen hatte. "Das Ankündigen des Vorbeischauens habe ich als Bedrohung empfunden. Ich trachte seither danach, dass nirgendwo ein Foto von mir ist. Der Versuch, unkenntlich zu bleiben, ist schon anstrengend und mit Einschränkungen verbunden", sagte die eine Zeugin. Die zweite Betroffene meinte, die E-Mails seien "sehr heftig" gewesen. Die Kolleginnen und Kollegen hätten "alles mitgekriegt", weil die Mails an ein Funktionspostfach gerichtet waren. Sie gehe seither nicht mehr alleine in die Parkgarage und habe ihre Adresse im Zentralen Melderegister sperren lassen.

Beide Frauen verlangten vom Angeklagten für die erlittene psychische Beeinträchtigung jeweils 1.000 Euro Schmerzengeld. "Tausend? Das find ich überzogen. 100 Euro sind okay", reagierte der 59-Jährige darauf eher ungehalten. Er werde das "eh nicht mehr machen. Es war eine Ausnahmesituation".

Allerdings hatte er nach der gegen ihn gerichteten Anzeige ein weiteres Mail abgeschickt, und zwar im März heutigen Jahres, wie in der Verhandlung zutage trat. Das Mail ließ bereits im Betreff auf einen derb-zotigen Inhalt schließen. Die Richterin forderte den Mann nachdrücklich auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen, ansonsten drohe ihm das Gefängnis: "Bedenken Sie, Sie sind nicht mehr der Allerjüngste!"

Die zwei Frauen bekamen am Ende ein Schmerzengeld von jeweils 200 Euro zugesprochen. Der 59-Jährige war mit dem Urteil einverstanden. Da er anwaltlich nicht vertreten war, hat er dessen ungeachtet drei Tage Zeit, um allenfalls doch noch ein Rechtsmittel gegen seine Verurteilung einzubringen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 59-jähriger Mann wurde am Wiener Landesgericht zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt, nachdem er zwei Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen wiederholt beleidigt und bedroht hatte.
  • Die Vorfälle, die sich von Januar 2022 bis Oktober 2023 erstreckten, führten dazu, dass die betroffenen Frauen erhebliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen mussten, darunter das Verbergen ihrer Identität und das Meiden bestimmter Orte alleine.
  • Trotz seiner Entschuldigung und der Erklärung, familiäre Probleme hätten sein Verhalten beeinflusst, erhielten die Frauen jeweils 200 Euro Schmerzensgeld, und dem Angeklagten wurde bei weiterem Fehlverhalten mit Gefängnis gedroht.