puls24 Logo

Bauarbeiter nach Tötung zweier Kollegen in Wien vor Gericht

Am Montag wird am Landesgericht gegen jenen Bauarbeiter verhandelt, der im Juli 2024 innerhalb einer Woche in einem Hotel in Wien-Alsergrund zwei Arbeitskollegen getötet haben soll. Er muss sich nicht wegen Doppelmordes vor einem Schwurgericht verantworten. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war er infolge einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat daher gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Der 34-Jährige hatte nach seiner Festnahme gestanden, am 16. Juli einen 44 Jahre alten Arbeitskollegen in dessen Zimmer bewusstlos geschlagen und dann aus dem im vierten Stock gelegenen Fenster gestürzt zu haben. In diesem Fall war man zunächst von einem Unfall oder Suizid ausgegangen, doch als im selben Hotel eine Woche später ein zweiter Kollege des Tschechen mit eingeschlagenem Schädel in seinem Zimmer aufgefunden wurde, änderte sich diese Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden.

Wie sich im Zuge der Erhebungen zeigte, hatte sich der 34-Jährige am 23. Juli eine Zutrittskarte für das Zimmer des 29-Jährigen beschafft und war dann mit äußerster Brutalität gegen diesen vorgegangen. Er hatte gemeinsam mit den beiden aus der Slowakei stammenden Opfern in derselben Firma gearbeitet, die die Arbeiter in einem Hotel unweit vom Franz-Josefs-Bahnhof untergebracht hatte. Zur Motivlage erklärte der Tatverdächtige, er habe sich von den beiden "bedroht" gefühlt. Diese hätten "der Mafia angehört". Die Angaben, die der Mann während seiner Beschuldigteneinvernahme machte, und sein Gesamteindruck hatten schon bei den polizeilichen Ermittlern Zweifel an dessen Zurechnungsfähigkeit erweckt.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 34-jähriger Bauarbeiter steht vor Gericht, weil er im Juli 2024 in Wien zwei Kollegen getötet haben soll. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er zu den Tatzeitpunkten nicht zurechnungsfähig.
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 1 StGB. Der Angeklagte hatte gestanden, einen 44-jährigen Kollegen am 16. Juli aus dem Fenster gestoßen zu haben.
  • Eine Woche später wurde ein weiterer Kollege mit eingeschlagenem Schädel gefunden. Der Verdächtige behauptete, er habe sich von den Opfern bedroht gefühlt und sie hätten der Mafia angehört.