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Baby starb nach Geburt: Arzt verneint Schuld im Prozess

Ein Gynäkologe hat sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren am Dienstag im Landesgericht Wels wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen mehrere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor, im Kern ein für die Risikopatientin gefährliches Medikament zur Geburtseinleitung verwendet zu haben. Der Arzt zeigte sich nicht geständig.

Baby erlitt Gehirnschäden

Bei der Entbindung im Dezember 2021 kam es zu einem Riss der Gebärmutter, der eine Notoperation notwendig machte. Das Baby starb wenige Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Der Staatsanwalt führte aus, dass die Patientin als Risikopatientin galt, weil bei ihrer ersten Entbindung im Jahr 2019 ein Notkaiserschnitt durchgeführt werden musste.

Ursprünglich war auch für die zweite Entbindung ein Kaiserschnitt vorgesehen, die Patientin habe sich jedoch für eine natürliche Geburt entschieden, während des Geburtsvorgangs aber wieder eine Sectio verlangt. Der Angeklagte, seit 1994 Facharzt der Gynäkologie, sagte aus, dass er das nicht mitgeteilt bekommen habe.

Wenn die Patientin um 18.00 Uhr zu mir gesagt hätte, sie will einen Kaiserschnitt, dann hätte ich das organisiert", betonte der Mediziner, die Patientin habe ihn aber selbst nie darum gebeten.

Vorwurf: Patientin mangelhaft aufgeklärt

Die Anklagebehörde warf ihm vor, dass die Patientin mangelhaft aufgeklärt wurde und ein Medikament erhalten habe, das bei Risikopatientinnen mit einer Kaiserschnittnarbe die Gefahr einer Uterus-Ruptur erhöhe. "Wichtigster Punkt: Der Angeklagte hat die dem Geburtsrisiko adäquate fachärztliche Betreuung unterlassen." Der Mediziner gab an, dass er sich am Stationsstützpunkt regelmäßig über den Zustand informiert habe und telefonisch mit der Hebamme in Kontakt gewesen sei.

Der Angeklagte führte aus, dass er mit dem betreffenden Medikament die Wehentätigkeit der Patientin "anschubsen" wollte. Das habe er sich aufgrund der Aufzeichnungen aus der ersten Entbindung der Patientin getraut. Er "habe den Usus des Hauses übernommen", eine halbe Tablette der Arznei anzuordnen.

Er bezweifelte, dass die Wirksamkeit des Medikaments, das er um 10.00 Uhr am Vormittag gegeben hätte, zum Zeitpunkt der Uterus-Ruptur am Abend noch vorhanden gewesen sei. Die Wehentätigkeit hätte er dann in regelmäßigen Abständen überwacht.

"Bin am Boden zerstört"

Bei Voruntersuchungen habe er sich auf erfahrene Hebammen verlassen, die er gut kenne. Er habe "ausführlich mit der Patientin gesprochen, kann mich aber inhaltlich nicht mehr erinnern". Er sei an diesem Montag aber auch für die Station und Aufnahmen zuständig gewesen, außer der Risikopatientin seien drei weitere Gebärende auf der Station gewesen. Bei der Patientin wurde eine Vakuum-Geburt begonnen, die dann in einem Notkaiserschnitt endete. "Ex post gesehen" hätte er früher eine Sectio gemacht, "weil man nachher immer gescheiter ist", räumte er auf die Frage des Privatbeteiligtenvertreters ein.

Dass die Patientin über das erhöhte Risiko einer Uterus-Ruptur bei der Gabe des Medikaments nach einer Sectio aufgeklärt worden sei, "ergibt sich aus den Aufklärungsbögen und aus Gesprächen mit Kollegen". Ein Aufklärungsbogen über geburtseinleitende Maßnahmen konnte vom Staatsanwalt in der Krankengeschichte nicht gefunden werden. "Das ist jetzt Usus, damals war es das nicht", so der Angeklagte.

Der Verteidiger berief sich für seinen Mandanten auf den Vertrauensgrundsatz zwischen den mit der Behandlung betrauten Personen, er sei "jahrelang gewissenhafter Geburtshelfer, den man holte, wenn es brenzlig wurde". Ein Gebärmutter-Riss sei selten, er habe bei 350 bis 400 Geburten, die er pro Jahr begleite, bisher vier gesehen.

Bei der Patientin habe sich eine Uterus-Ruptur nicht abgezeichnet. Das Geschehene habe er "intensiv nachbereitet" mit einem Gedächtnisprotokoll und Gesprächen. "Ich will was lernen draus, bin furchtbar betroffen von dem Ausgang, bin am Boden zerstört. Mir tut das unfassbar leid", sagte der 64-Jährige. Am Nachmittag waren noch mehrere Zeuge geladen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Gynäkologe hat sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren am Dienstag im Landesgericht Wels wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen mehrere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor, im Kern ein für die Risikopatientin gefährliches Medikament zur Geburtseinleitung verwendet zu haben.
  • Der Arzt zeigte sich nicht geständig.