APA/HANS PUNZ

Anschlag in Wien: Teile des Terrorprozesses könnten wiederholt werden

Das empfiehlt zumindest die Generalprokuratur, wie PULS 24 bestätigt wurde. Die Entscheidung liegt beim Obersten Gerichtshof.

Anfang Februar 2023 fielen im großen Prozess nach dem Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Menschen starben, die Entscheidungen. Es ergingen lebenslange Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährige Haftstrafen für zwei weitere mutmaßliche Unterstützer des Attentäters. Von insgesamt sechs Angeklagten wurden fünf wegen krimineller Organisation und terroristischer Vereinigung verurteilt.

Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) gegenüber PULS 24 bestätigte, haben drei Angeklagte eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Zudem gibt es eine Berufung gegen die Strafhöhe und weitere Berufungen durch die Staatsanwaltschaft. 

Empfehlung betrifft zwei Anklagepunkte

Entschieden hat der OGH noch nicht, ob den Beschwerden und Berufungen recht gegeben wird. Jedenfalls hat die Generalprokuratur, also die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, eine Empfehlung beim OGH eingereicht. Wie Generalanwalt Martin Ulrich im Gespräch mit PULS 24 sagte, empfehle man darin, die Urteile bezüglich terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation aufzuheben. Diese wären dann ans Erstgericht zurückzuweisen und dort nochmal zu verhandeln. Das würde fünf Angeklagte betreffen, wie auch die APA berichtet.

Voraussetzung: Der OGH folgt der Generalprokuratur. Der Akt sei umfangreich, eine Entscheidung könne noch dauern, heißt es vom OGH dazu auf PULS 24 Nachfrage. Nicht betroffen sind von der Empfehlung der Generalprokuratur alle anderen Urteile - diese betreffen etwa Beteiligung am Mord, Waffenhandel und -Besitz sowie andere terroristische Straftaten. Diese sind aus Sicht der Generalprokuratur nicht aufzuheben.

Was könnte falsch gelaufen sein?

Die Generalprokuratur ist laut Binder der Auffassung, dass die Tatsachen, die zur Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung führten beim Prozess "nicht ausreichend definiert wurden". Das könne "im weitesten Sinne ein Formalfehler" sein. Es könnte auch sein, dass es die Tatsachen nicht gibt - darüber müsse dann aber wieder das Wiener Landesgericht entscheiden. 

Betreffend der kriminellen Organisation könnten laut PULS 24 Informationen Geschworene falsch beraten worden sein. Für die Verurteilung ist die Absicht der Bereicherung ausschlaggebend. Dafür gibt es Grenzwerte. Über diese könnten Geschworene falsch informiert worden sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Anfang Februar 2023 fielen im großen Prozess nach dem Anschlag von Wien, bei dem am 2. November 2020 vier Menschen starben, die Entscheidungen.
  • Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) gegenüber PULS 24 bestätigte, haben drei Angeklagte eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Zudem gibt es eine Berufung gegen die Strafhöhe und weitere Berufungen durch die Staatsanwaltschaft. 
  • Entschieden hat der OGH noch nicht, ob den Beschwerden und Berufungen recht gegeben wird. Jedenfalls hat die Generalprokuratur, also die höchste Staatsanwaltschaft der Republik, eine Empfehlung beim OGH eingereicht.
  • Wie Generalanwalt Martin Ulrich im Gespräch mit PULS 24 sagte, empfehle man darin, die Urteile bezüglich terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation aufzuheben.
  • Voraussetzung: Der OGH folgt der Generalprokuratur. Der Akt sei umfangreich, eine Entscheidung könne noch dauern, heißt es vom OGH dazu auf PULS 24 Nachfrage.