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Anklage nach Kunstdiebstahl im Stift Kremsmünster

In dem Krimi um verschwundene Kunstschätze im oö. Stift Kremsmünster hat die Staatsanwaltschaft Steyr gegen einen ehemaligen Benediktinerpater des Stifts sowie gegen einen Antiquitätenhändler Strafanträge angebracht. Der Geistliche soll 2018 Kunstgegenstände im Wert mindestens 35.000 Euro gestohlen haben, der Händler muss wegen des Vorwurfs der Hehlerei vor Gericht. Der Prozess soll spätestens Mitte April stattfinden, informierte Gerichtssprecher Christoph Mayer am Mittwoch.

Konkret wird dem Pater vorgeworfen vor drei Jahren ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrelief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstiche mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro sowie Bilder, Bücher und Kerzenständer (Wert noch offen, aber unter 5.000 Euro) aus dem Stift entwendet zu haben. Das Bild nahm ihm laut Staatsanwaltschaft ein Antiquitätenhändler ab, obwohl dieser gewusst haben soll, dass es sich um Diebesgut handelte. Weiters wird ihm vorgeworfen, den Geistlichen beim Verheimlichen unterstützt zu haben. Laut Strafantrag hatte der Mönch vor einer freiwilligen Nachschau der Polizei in seinem Privatdepot den Händler ersucht, Kunstgegenstände zu sich zu nehmen und so zu verstecken, sagte Mayer. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Pater bis zu drei dem Händler bis zu zwei Jahre Haft.

Vergangenes Jahr war entdeckt worden, dass rund 50 Stücke - vor allem Gemälde und historische Waffen - im Wert von insgesamt rund 300.000 Euro aus der Kunstsammlung des Klosters verschwunden waren. Die Staatsanwaltschaft Steyr leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Dabei stellte sich heraus, dass einige der Kunstwerke mittlerweile wieder zurück sind, etliche Händler hatten offenbar ihre Geschäfte rückabgewickelt. Nachdem nicht eindeutig geklärt werden konnte, wann die Gegenstände weggekommen waren und wer dafür verantwortlich war, wurden Teile des Ermittlungsverfahrensverfahrens eingestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • In dem Krimi um verschwundene Kunstschätze im oö. Stift Kremsmünster hat die Staatsanwaltschaft Steyr gegen einen ehemaligen Benediktinerpater des Stifts sowie gegen einen Antiquitätenhändler Strafanträge angebracht.
  • Der Geistliche soll 2018 Kunstgegenstände im Wert mindestens 35.000 Euro gestohlen haben, der Händler muss wegen des Vorwurfs der Hehlerei vor Gericht.