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Anklage in drastischem Fall von Kindesmissbrauch in Tirol

Neben dem Fall um einen Wiener Sportlehrer, in dessen Umfeld sich zwei weitere mögliche Mittäter an Unmündigen bzw. Minderjährigen vergangen haben könnten, wird im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch demnächst ein besonders drastischer Fall in Tirol aufgearbeitet. Am Landesgericht Innsbruck wird das Schicksal eines Betroffenen verhandelt, der laut Anklageschrift, die der APA vorliegt, im Alter von neun Jahren auf einem Ferienlager von zwei Männern missbraucht worden sein soll.

Der Bub hatte im Sommer 2009 an einem Feriencamp am Achensee teilgenommen. Der Anklage zufolge wurde das Kind eines Nachts in seinem Zelt von einem Betreuer aufgesucht und aufs Schwerste missbraucht, wobei der Mann dem Neunjährigen den Mund zuhielt, damit dieser nicht schreien konnte. Am darauf folgenden Morgen vertraute sich der Bub einer weiblichen Betreuerin ein, die ihn zum Camp-Leiter schickte. Laut Staatsanwaltschaft forderte dieser den Buben auf, sich auszuziehen - und soll ihn dann missbraucht haben.

Der Betroffene brachte den Sachverhalt erst viele Jahre später zur Anzeige. Der Camp-Betreiber konnte ausgeforscht werden - es handelt sich um einen mittlerweile 74 Jahre alten Wiener, der über viele Jahre hinweg Feriencamps für Kinder und Jugendliche in mehreren Bundesländern veranstaltet hat. Der Betreuer ließ sich demgegenüber von der Justiz nicht mehr ausforschen. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Verdächtigen musste von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden, weil das Opfer diesen nicht mehr zweifelsfrei als Täter identifizieren konnte.

Der 74-Jährige, der sich am 19. Oktober vor einem Innsbrucker Schöffensenat verantworten muss, war im Ermittlungsverfahren nicht geständig. Er gab in einer schriftlichen Stellungnahme an, er habe nie jemanden missbraucht oder gegen die sexuelle Integrität ihm anvertrauter Kinder und Jugendlicher gerichtete Handlungen gesetzt. Die Staatsanwaltschaft verweist in ihrer Anklageschrift allerdings auf den "äußerst glaubwürdigen Gesamteindruck" des betroffenen, mittlerweile erwachsenen Mannes und merkt an: "Es ist zudem kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich, weshalb er den Angeklagten nach all den Jahren zu Unrecht einer derartigen Tat bezichtigen sollte."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Bub hatte im Sommer 2009 an einem Feriencamp am Achensee teilgenommen.
  • Der Betroffene brachte den Sachverhalt erst viele Jahre später zur Anzeige.