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Ankläger und Opfer-Angehörige dagegen - trotzdem Todesstrafe

Im US-Bundesstaat Missouri ist ein 55 Jahre alter verurteilter Mörder per Giftspritze hingerichtet worden, obwohl sogar Staatsanwaltschaft und Opfer-Angehörige dagegen waren.

Der Mann wurde 2001 wegen Mordes an einer Reporterin verurteilt. Diese war 1998 erstochen in ihrem Haus aufgefunden worden. In den vergangenen Jahren waren erhebliche Zweifel an der Schuld des Verurteilten aufgenommen.

Die Anwälte des Verurteilten hatten vergeblich versucht, die Hinrichtung noch zu stoppen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich dafür stark gemacht, dass der 55-Jährige nicht exekutiert wird und stattdessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Die Familie des Opfers hatte sich ebenso gegen eine Hinrichtung ausgesprochen.

Zweifel an DNA-Spuren

Hintergrund sind unter anderem Zweifel an den DNA-Spuren auf der Tatwaffe. Der Verurteilte hatte bestritten, die Frau getötet zu haben. Seine Hinrichtung war bereits zwei Mal ausgesetzt worden. Seine Anwälte argumentieren, dass sich die Verurteilung vor allem auf zwei nicht glaubwürdige Zeugen stürzt.

Der 55-jährige Schwarze argumentierte außerdem vor dem Obersten Gericht des Landes, dass ihn die Geschworenenjury aufgrund seiner Hautfarbe diskriminiert und voreingenommen geurteilt habe - ohne Erfolg. Ein entsprechender Antrag wurde kurz vor der Hinrichtung abgelehnt.

Nach Angaben des Informationszentrums für Todesstrafe wurden in den USA in diesem Jahr bisher 15 Menschen hingerichtet - die Hinrichtung in Missouri mitgezählt. Im vergangenen Jahr waren es demnach 24. Bisher haben 23 der 50 US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft. In mehreren anderen Bundesstaaten wird sie de facto nicht mehr vollstreckt.

ribbon Zusammenfassung
  • Im US-Bundesstaat Missouri ist ein 55 Jahre alter verurteilter Mörder per Giftspritze hingerichtet worden.
  • Der Mann wurde 2001 wegen Mordes an einer Reporterin verurteilt.
  • Die Anwälte des Verurteilten hatten vergeblich versucht, die Hinrichtung noch zu stoppen.
  • Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich dafür stark gemacht, dass der 55-Jährige nicht exekutiert wird. Die Familie des Opfers hatte sich ebenso gegen eine Hinrichtung ausgesprochen.
  • Hintergrund sind unter anderem Zweifel an den DNA-Spuren auf der Tatwaffe.