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Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein: Angeklagter gesteht

Im Prozess um Vergewaltigung, Mord und versuchten Mord an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein in Deutschland hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er stieß die Frauen nach der Tat einen tiefen Abhang hinab.

Der 31-Jährige steht seit Montag wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes vor dem Landgericht Kempten.

Laut Anklage hatte der ebenfalls aus den USA stammende Urlauber die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau brutal überfallen. Hintergrund waren sexuelle Motive.

Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt von Urlauber:innen, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Schloss des Bayern-Königs Ludwig II. hat.

Nach dem Angriff war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde schwer verletzt. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben.

Verteidiger Philip Müller verlas zu Beginn des Prozesses eine Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend eingeräumt werden. "Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", hieß es zu dem Verbrechen an der 21-Jährigen. Der 31-Jährige bestätigte, dass die Erklärung richtig sei, beantworte aber keine weiteren Fragen.

Das Gericht hat für den Prozess zunächst sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte demnach Mitte März verkündet werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 31-jähriger US-Amerikaner hat vor dem Landgericht Kempten die Gewalttat an zwei Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein gestanden.
  • Die Anklage wirft ihm Mord, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mord vor.
  • Eine 21-Jährige starb, ihre 22-jährige Freundin wurde schwer verletzt.
  • Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben.
  • Zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben.
  • Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt, mit einem möglichen Urteilsspruch Mitte März.