Ärztekammer pocht auf Maskenpflicht in Ordinationen
Die Wiener Ärztekammer rät allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Patienten, die trotz Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz im Ordinationsbereich tragen wollen, von der weiteren Behandlung auszuschließen und ihnen den Zutritt zur Ordination zu verweigern. Ausgenommen davon sollen nur Personen in einer lebensbedrohlichen Situation sein.
Diese Aufforderung erfolge vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Patienten weigerten, beim Betreten einer Ordination eine Maske zu tragen. Damit aber würden sowohl andere im Wartebereich Befindliche als auch das Ordinationspersonal massiv gefährdet, stellte die Standesvertretung fest.
Auch das Argument einer Maskenunverträglichkeit beziehungsweise mögliche Atemprobleme könnten kein wirkliches Argument sein, denn hier gebe es den Schutz durch ein Gesichtsschild. "Wir sind uns dessen bewusst, dass dies ein sehr ungewöhnlicher Aufruf ist, aber wir sind sowohl gegenüber unseren Patientinnen und Patienten als auch unseren Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Covid-Fallzahlen niedrig zu halten und damit eine mögliche zweite Welle zu verhindern", wurde Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres zitiert.
Zusammenfassung
- Ausgenommen davon sollen nur Personen in einer lebensbedrohlichen Situation sein.