Person hält drei TablettenAPA/AFP/MANOOCHER DEGHATI

Abtreibung außerhalb der legalen Frist - 2 Jahre Haft für Britin

Eine 44-jährige Britin hat während des Corona-Lockdowns mittels Abtreibungspille ihre Schwangerschaft abgebrochen - jedoch nach der gesetzlich legalen Frist. Nun ist sie zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Die 44-jährige dreifache Mutter hat während der Corona-Pandemie mittels Abtreibungspille einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits im siebten Monat bzw. 32. bis 34. Woche - der Schwangerschaftsabbruch mit Pille ist in Großbritannien nur bis zur 10. Woche erlaubt. Weil ihr dies bewusst war, verurteilte ein Gericht sie nun zu mehr als zwei Jahren Haft, wie die Zeitung "Guardian" berichtet. 

Abgeordnete, Aktivist:innen und Ärzt:innen reagierten empört auf das Urteil und verlangen eine Strafmilderung.  

"Pille per Post" dank Corona

Dazu konnte es überhaupt nur kommen, da zu Beginn der Corona-Pandemie in Großbritannien eine "Pille per Post"-Regelung eingeführt wurde. Dadurch können ungewollt Schwangere nach einer Fernberatung Abtreibungsmedikamente zugeschickt bekommen. Dies ist allerdings nur bis zur zehnten Schwangerschaftswoche erlaubt.

Grundsätzlich ist in Großbritannien der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche legal, allerdings muss ab der 11. Woche ein Eingriff in einem Krankenhaus erfolgen. 

Abtreibung während des Lockdowns 

Die dreifache Mutter hatte im Lockdown die medizinische Fernberatung kontaktiert, um eine Abtreibungspille zu erhalten. Laut Staatsanwaltschaft log sie dabei über den Fortschritt der Schwangerschaft. Aufgrund von Komplikationen nach der Einnahme der Pille, rief die Britin die Rettung. Im Krankenhaus stellten Ärzt:innen fest, dass der Fötus bereits zwischen sieben und acht Monaten alt war. Das Krankenhaus verständigte daraufhin die Polizei. 

Im März bekannte sich die Frau zu den Vorwürfen schuldig. Sie wird die Hälfte ihrer 28-monatigen Strafe in Haft verbringen und die restliche Zeit auf Bewährung sein. Der Richter gestand der Angeklagten beim Prozess zwar Reue zu. Die Höhe des Strafmaßes begründete er damit, dass sie bewusst gelogen habe, um eine Spätabtreibung durchzuführen.

Mediziner:innen fordern Schadensminderung

Noch vor dem Urteil - im April 2023 - brachten die britische Vereinigung der Geburtshelfer:innen und Frauenärzt:innen ("Royal College of Obstetricians and Gynaecologists") sowie die Hebammen-Vereinigung ("Royal College of Midwives") ein Ersuchen um Strafmilderung ein.

Es bestehe die Gefahr, dass die Gefängnisstrafe in diesem Fall andere Frauen davon abhalte, sichere medizinische Beratung aufzusuchen. Der Richter bezeichnete den Appell jedoch als "unangemessen". 

Clare Murphy, die Geschäftsführerin der Schwangerschaftsberatung BPAS ("British Pregnancy Advisory Service"), die den "Pille per Post"-Service für das britische Gesundheitssystem bereitstellt, zeigte sich ebenfalls schockiert. Die Zahl der Frauen und Mädchen, die wegen der aktuellen Abtreibungsgesetze polizeiliche Ermittlungen und sogar Haftstrafen fürchten müssen, sei in den vergangenen drei Jahren stark gestiegen. 

Unter anderen wurde im Jahr 2021 gegen ein 15-jähriges Mädchen wegen einer "ungeklärten Totgeburt"  ermittelt. Nach einem Jahr bestätigte der Gerichtsmediziner, dass die Totgeburt natürlichen Ursprungs war. 

Nicht zuletzt aufgrund dieser und ähnlicher Fälle fordern Abgeordnete, Expert:innen und Aktivist:innen abermals eine komplette Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. 

Lage in Österreich 

 In Österreich ist die Abtreibung im Zuge der sogenannten Fristenlösung innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft legal. Ähnlich wie in Großbritannien sind Abtreibungen auch in Österreich nicht entkriminalisiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 44-jährige Britin hat während des Lockdowns mittels Abtreibungspille ihre Schwangerschaft abgebrochen - jedoch nach der gesetzlich legalen Frist.
  • Nun ist sie zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
  • Dazu konnte es überhaupt nur kommen, da zu Beginn der Corona-Pandemie in Großbritannien eine "Pille per Post"-Regelung eingeführt wurde.
  • Dies ist allerdings nur bis zur zehnten Schwangerschaftswoche erlaubt.
  • Grundsätzlich ist in Großbritannien der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche legal, allerdings muss ab der 11. Woche ein Eingriff in einem Krankenhaus erfolgen. 
  • Die Vereinigungen der Frauenärzte und Hebammen forderten eine Strafmilderung.