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30-Jährige im Pinzgau getötet: Mordprozess gegen Ehemann

Am Landesgericht Salzburg hat am Mittwoch ein zweitägiger Prozess gegen einen 42-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes begonnen. Der Gastronom soll am 13. Mai 2022 in seinem Gasthaus im Pinzgau seine 30-jährige Frau, die von ihm getrennt lebte, im Streit gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Er stellte sich einen Tag später der Polizei und legte ein Tatsachengeständnis ab. Sein Verteidiger sagte, "es war kein Mord, sondern Totschlag im Affektrausch".

Die Beziehung des Ehepaares, das im Jahr 2017 heiratete, war zuletzt konfliktreich. Sowohl die um elf Jahre jüngere Frau als auch ihr Mann hatten jeweils ein Kind aus früheren Partnerschaften mit in die Ehe genommen. Die Frau brachte schließlich ein gemeinsames Kind zur Welt. Seit dem Jahr 2020 führte das Ehepaar mehrere Gastronomiebetriebe im Pinzgau. Die beiden trennten sich allerdings im Jänner 2022.

Laut Staatsanwältin war es seit dem Jahr 2020 zu massiven Beziehungsproblemen gekommen, hervorgerufen auch durch Eifersucht, berufliche Überlastung und gesundheitliche Probleme des Angeklagten. Er war nach Operationen zeugungsunfähig geworden. Ein weiterer Kinderwunsch blieb unerfüllt. "Er hat sich schwer getan, die Trennung zu akzeptieren und begann, seine Frau zu überwachen. Er hat ein massiv besitzergreifendes Verhalten entwickelt."

Der Umgangston zwischen den Eheleuten sei rauer geworden, schilderte die Staatsanwältin. Die Beschimpfungen und Beleidigungen des Mannes der Frau gegenüber seien heftiger geworden, obwohl diese bemüht gewesen sei, konstruktive Lösungen zu finden. Einen Monat vor der Tat habe sie Anzeige gegen ihn erstattet, die zu einem Strafantrag wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung führte. Demnach soll der Gastronom seine Frau im Februar 2022 im Streit gestoßen haben. Sie stürzte und verletzte sich an der Hüfte schwer. Zudem soll er sie von Jänner bis April 2022 gestalkt und im Herbst 2021 und ab dem Jahr 2022 mit dem Umbringen bedroht haben.

Ab 16. April bestand gegen den Beschuldigten ein Betretungs- und Annäherungsverbot, und es wurde eine einstweilige Verfügung ausgesprochen. "Einen Tag vor der Tat zog die Frau verheerender Weise den Antrag zurück. Er dürfte ihr mitgeteilt haben, dass er selbst eine Freundin hat. Es ist ihm offensichtlich gelungen, sie milde zu stimmen", sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte habe am nächsten Tag seine Noch-Frau überredet, in eines der von ihm gepachteten Gasthäuser zu kommen, um ihm behilflich zu sein. In der Küche kam es zum Streit, der schließlich eskalierte. Der Angeklagte habe seine Frau in den Schwitzkasten genommen und ihr gedroht. "Es entwickelte sich ein Kampfgeschehen", so die Staatsanwältin. Die Tatortbilder würden von einem Überlebenskampf der zierlichen, jungen Frau zeugen. Ihr Mann habe sie heftig gewürgt und mit einem Küchenmesser, das eine Klingenlänge von 21 Zentimeter aufwies, dreimal heftig in den Brustbereich eingestochen. Das Opfer verblutete.

Für die Staatsanwältin stand fest, dass der Ehemann die Tat geplant hatte. Er habe für die Flucht eine Tasche mit Kleidung und Toilettesachen vorbereitet. Nach der Bluttat verließ er das Wirtshaus und versteckte sich. Seine Mutter fand wenig später die tote Schwiegertochter. Der Ehemann stellte sich am Folgetag der Polizei und legte ein Tatsachengeständnis ab. Als Tatmotiv nannte er Beleidigungen und Kränkungen durch seine Frau. Eine Gerichtssachverständige stellte fest, dass beim Angeklagten die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, zwar beeinträchtigt, aber nicht aufgehoben gewesen sei. Sie attestierte eine Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung.

Der Verteidiger des bisher unbescholtenen Mannes, Rechtsanwalt Franz Essl, versuchte in seinem Eingangsplädoyer das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken, indem er der Frau etwa außereheliche Beziehungen, Demütigungen seines Mandanten und Geldgier vorwarf. Dass sie der Ehemann geschubst und sie dadurch eine Hüftverletzung erlitten habe, "das hat sie frei erfunden", meinte der Verteidiger. Die Frau sei auf einer Eisplatte gestürzt.

Am Tag der Bluttat hätte die Frau ihrem Mann bei der Buchhaltung helfen sollen, erklärte Essl. Und sein Mandant sei beim Siedeln gewesen, deshalb habe er Sachen zusammengepackt. "Es gab keine Fluchtplanung." Bei dem Streit in der Küche sei es zu einer unglücklichen Entwicklung gekommen. "Es liegt kein Mord vor, sondern Totschlag. Es kam zu einem Affektrausch im Ausnahmezustand, in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung." Einen Tag zuvor habe der Angeklagte noch eine Krisenintervention aufgesucht. "Er wurde nach 45 Minuten heimgeschickt. Wäre ein Psychiater da gewesen, wäre es nicht zu dem Affektrausch gekommen." Bei dem Mann habe sich im Laufe der Beziehung zunehmend eine Depression entwickelt, er habe auch vermehrt zu Alkohol gegriffen.

Der Angeklagte schilderte, dass seine Frau, die er sehr geliebt habe, die Büroarbeiten wie EDV und Buchungen erledigt habe. "Sie war eigentlich das Gehirn der Firma und ich das ausführende Organ." Schließlich sei er bereit gewesen, dass sie Betriebe übernimmt und er sich vermehrt um die Kinder kümmern würde. Wegen der finanziellen Ablöse sei es aber zu Konflikten gekommen. "Streitereien waren an der Tagesordnung."

Seit seiner Notoperation habe er sich körperlich und psychisch sehr belastet gefühlt, sagte er zur Vorsitzenden des Geschworenengerichtes, Martina Pfarrkirchner. Am 13. Mai sei in der Küche wieder ein Streit ums Geld entstanden. Sie habe ihm damit gedroht, die Anzeige gegen ihn wieder aufleben zu lassen. Sie habe ihn beschimpft und er sie gegen die Tür geschubst. "Ich sagte 'jetzt schleich dich raus hier', da hat sie boxend auf mich eingeschlagen." Als er sie in den Schwitzkasten genommen und zu ihr gesagt habe, sie solle sich beruhigen, habe sie ihn in den Unterarm gebissen. "Sie hat dann nach einem Messer gegriffen, es gab ein Handgemenge." Als er sie gewürgt habe, habe sie das Messer losgelassen. "Ich habe es reflexartig genommen und zugestochen. Es war nicht meine Absicht, dass ich sie tödlich verletze."

Opferanwalt Stefan Rieder machte für vier Angehörige jeweils 70.000 Euro Teilschmerzengeld geltend. Der Prozess wird morgen, Donnerstag fortgesetzt. Vermutlich wird dann auch das Urteil gesprochen.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Landesgericht Salzburg hat am Mittwoch ein zweitägiger Prozess gegen einen 42-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes begonnen.
  • Seit dem Jahr 2020 führte das Ehepaar mehrere Gastronomiebetriebe im Pinzgau.
  • Einen Monat vor der Tat habe sie Anzeige gegen ihn erstattet, die zu einem Strafantrag wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung führte.
  • In der Küche kam es zum Streit, der schließlich eskalierte.