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Wie geht es mit René Benko nach der Festnahme weiter?

Signa-Pleitier René Benko wurde am Donnerstag festgenommen und zunächst in die Justizanstalt Innsbruck und dann nach Wien gebracht. Die WKStA hat die U-Haft beantragt - darüber wird vermutlich am Freitag entschieden. Wie geht es für Benko weiter?

Signa-Gründer René Benko wurde am Donnerstag in Tirol festgenommen. Er wurde zunächst in die Justizanstalt Innsbruck gebracht, später nach Wien. 

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm in den komplexen Ermittlungen vor, es bestehe Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Milliardär, der alle Vorwürfe bestreitet, in Untersuchungshaft (U-Haft) zu nehmen. 

Darüber muss nun ein Gericht entscheiden - 48 Stunden darf Benko bis dahin festgehalten werden. Die Haftverhandlung soll aber schon am Freitag stattfinden.

Landesgericht Wien ist zuständig

Zuständig für alle Verfahren der WKStA ist das Wiener Landesgericht für Strafsachen, auch die WKStA selbst befindet sich in Wien. Deswegen wohl die Verlegung: Zunächst hatte es am Donnerstag geheißen, dass Benko in Innsbruck per Videoschalte aus Wien befragt werden sollte, auch die Haftverhandlung hätte auf diesem Wege stattfinden sollen. Wie das Justizministerium dann allerdings gegenüber PULS 24 bekanntgab, wurde Benko in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Dort bezog er am späten Nachmittag eine Zelle.

 48 Stunden Zeit

Innerhalb von 48 Stunden muss nun ein Haftrichter oder eine Haftrichterin entscheiden, ob dem U-Haft-Antrag der WKStA stattgegeben wird. Für eine U-Haft müssen ein dringender Tatverdacht und zusätzlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr vorliegen. Von Fluchtgefahr wird nicht ausgegangen, was auch heißt, dass Benko nicht auf Kaution freikommen kann, weil Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr damit nicht subsumiert werden können. 

WKStA lässt Benko festnehmen: Das ist bisher bekannt

"profil"-Journalist Stefan Melichar im Interview.

Grundsätzlich wird eine U-Haft zunächst für die Dauer von 14 Tagen verhängt, dann entscheiden wieder ein Haftrichter oder eine Haftrichterin. 

Was heißt Untersuchungshaft?

Grundsätzlich gelten in der Untersuchungshaft etwas andere Bedingungen wie für verurteilte Häftlinge: Sie dürfen etwa eigene Kleidung tragen und eigene Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme überlassen wurden. Sie sind nicht zur Arbeit verpflichtet und dürfen Zeitungen und Zeitschriften beziehen. Allerdings können einzelne Zeitungen oder Artikel verboten werden, wenn die Informationen darauf die Ermittlungen gefährden könnten.

U-Häftlinge dürfen sich außerdem mit ihren Anwält:innen alleine beraten - wobei auch hier in Ausnahmefällen Staatsanwält:innen dabei sein dürfen. Ist der Beschuldigte wegen einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird, in Untersuchungshaft, kann das Gericht von der Post verlangen, dass alle Briefe und Sendungen von weiteren Personen an den Verdächtigen ausgehändigt werden.

Die genauen Bedingungen, die auf Benko zukommen könnten, sollte die U-Haft überhaupt verhängt werden, sind noch nicht bekannt. Fest steht, dass ihm die WKStA schwere Vorwürfe macht und die Ermittlungen wohl noch lange andauern werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Benko-Festnahme: Mutter soll wichtige Rolle gespielt haben

Gabi Pilger analysiert im Auftrag von PULS 24 die aktuelle Situation von Signa-Gründer René Benko. 

ribbon Zusammenfassung
  • Signa-Pleitier René Benko wurde am Donnerstag festgenommen und zunächst in die Justizanstalt Innsbruck und dann nach Wien gebracht.
  • Die WKStA hat die U-Haft beantragt - darüber wird vermutlich am Freitag entschieden.
  • Wie geht es für Benko weiter?