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Erste Urteile: Mobilfunk-Servicepauschale wird zurückgezahlt

Bei Fitnesscenter wurde die Servicepauschale von Obersten Gerichtshof bereits gekippt, bei Mobilfunk-Anbietern kommen sie aber durchaus noch vor - bei alten Verträgen zumindest. Nun gibt es aber erste Urteile, wonach die Pauschale rückerstattet werden muss. Die Anbieter könnten hunderte Millionen Euro loswerden.

Mobilfunkanbieter wollten Urteile bezüglich Servicepauschale eigentlich vermeiden. In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei Gerichtsentscheidungen ab, in dem sie die Pauschale einfach zurückzahlten

Erste Klagen erfolgreich

Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation, betreut über 1.000 solcher Fälle. In sechs Fällen liegen nun aber doch Urteile vor, wie "Tiroler Tageszeitung" und "Kurier" zuerst berichteten. Sechs Kunden haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. 

Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist. 

Bei Fitnesscenter gekippt

Die meisten Mobilfunkanbieter verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale - sie haben diese 2011 eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor rund eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnesscenter gekippt hatte, flammte die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.

Video: Servicepauschale unzulässig?

Auch die Arbeiterkammer brachte heuer im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber ein. Hier stehen die Urteile noch aus. Die Klage dürfte aber der Grund sein, warum es die Anbieter in den sechs anderen Fällen nun auf einen Prozess ankommen ließen. 

In den Verfahren wurde mit dem Argument, Entscheidungen zu den Verbandsklagen abzuwarten, versucht, eine Unterbrechung zu erwirken. Das wurde allerdings abgelehnt. 

Millionen-Rückzahlungen möglich

Das Gericht habe nun erstmals klargestellt, dass Verbraucher Anspruch auf sofortige Rückzahlung binnen 14 Tagen haben, sagt Strohmayer. Die Rückzahlungspflicht gelte auch für lang zurückliegende Zahlungen und auch für bereits beendete Verträge, sowohl für Mobilfunk als auch für Internet. Die Pauschale sei nämlich "gröblich benachteiligend und nichtig".

"Die Urteile stellen klar, dass die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Servicepauschale auf die Telekom-Branche übertragbar sind", so Strohmayer. Nun drohen den Telekom-Unternehmen Rückzahlungen von hunderten Millionen Euro. 

ribbon Zusammenfassung
  • Bei Fitnesscenter wurde die Servicepauschale von Obersten Gerichtshof bereits gekippt, bei Mobilfunk-Anbietern kommen sie aber durchaus noch vor - bei alten Verträgen zumindest.
  • Nun gibt es aber erste Urteile, wonach die Pauschale rückerstattet werden muss.
  • Die Anbieter könnten hunderte Millionen Euro loswerden.