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Signa: Eigenverwaltung soll beschränkt werden

Dieser Schritt ermögliche es ihr, einzelne Ansprüche der Gläubiger gerichtlich geltend zu machen.

Die Sanierungsverwalterin der Signa Development Selection, Andrea Fruhsdorfer, hat beim Handelsgericht Wien den Antrag auf eine Beschränkung der Eigenverwaltung gestellt. Das teilte die Rechtsanwältin am Dienstagnachmittag in einer Aussendung mit.

Dieser Schritt ermögliche es ihr, einzelne Ansprüche der Gläubiger gerichtlich geltend zu machen. Das insolvente Unternehmen unterstützte den Schritt, hieß es.

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Rechtssicherheit

"Die Beschränkung der Eigenverwaltung zielt darauf ab, Rechtssicherheit und Klarheit im Verfahren zu schaffen", so Fruhsdorfer.

"Dies erfolgt durch die Trennung zwischen der Verwertung und der Geltendmachung von Ansprüchen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Verfahren beschleunigt wird und klare Zuständigkeiten definiert sind, um Nachteile für die Gläubiger zu vermeiden."

Der Antrag wurde laut der Aussendung vom Management der Signa Development Selection unter der Leitung von Markus Neurauter ausdrücklich unterstützt und befürwortet.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Sanierungsverwalterin der Signa Development Selection, Andrea Fruhsdorfer, hat beim Handelsgericht Wien den Antrag auf eine Beschränkung der Eigenverwaltung gestellt.
  • Dieser Schritt ermögliche es ihr, einzelne Ansprüche der Gläubiger gerichtlich geltend zu machen.
  • Das insolvente Unternehmen unterstützte den Schritt, hieß es.
  • Der Antrag wurde laut der Aussendung vom Management der Signa Development Selection unter der Leitung von Markus Neurauter ausdrücklich unterstützt und befürwortet.