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Privatkonkurs: Gläubiger lehnen Hocheggers Zahlungsplan ab

Die Gläubiger des insolventen ehemaligen PR-Unternehmers und Lobbyisten Peter Hochegger haben dessen Zahlungsplan nicht zugestimmt.

Über Hochegger - er wurde im Buwog-Prozess nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - dürfte nun ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden, wie der KSV1870 am Mittwoch mitteilte. Das bedeutet, dass ein Treuhänder die Entschuldung auch ohne Einverständnis der Gläubiger zum Sanierungsplan durchführen soll.

Die Insolvenzforderungen liegen bei 8 Millionen Euro, Hochegger hatte seinen Gläubigern einen Zahlungsplan von 0,28 Prozent angeboten, hieß es in einer Aussendung des Kreditschutzverbands.

Der Privatkonkurs war 2020 wegen hoher Schulden unter anderem gegenüber Banken auf eigenen Antrag in die Wege geleitet worden.

Video: Hochegger zu Buwog-Urteil

ribbon Zusammenfassung
  • Die Gläubiger des insolventen ehemaligen PR-Unternehmers und Lobbyisten Peter Hochegger haben dessen Zahlungsplan nicht zugestimmt.
  • Über Hochegger - er wurde im Buwog-Prozess nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - dürfte nun ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet werden, wie der KSV1870 am Mittwoch mitteilte.
  • Der Privatkonkurs war 2020 wegen hoher Schulden unter anderem gegenüber Banken auf eigenen Antrag in die Wege geleitet worden.