APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER
EU-Kommission will jährliche Pflichtinspektion älterer Autos
Und für das "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission plant eine jährliche Pflichtinspektion für Autos, die älter als zehn Jahre sind.
- In Österreich gilt bereits die seit 1973 bestehende §57a-Begutachtung, die umgangssprachlich als 'Pickerl' bekannt ist.
- Die österreichische 3-2-1-Regelung schreibt die erste Inspektion nach drei Jahren, die zweite nach zwei Jahren und dann jährlich vor.