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EU-Kommission will jährliche Pflichtinspektion älterer Autos

Heute, 11:22 · Lesedauer 1 min

Die EU-Kommission will eine jährliche Pflichtinspektion für alle Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen auch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Auf Österreich hätte so eine derartige Regelung jedenfalls keine Auswirkung, denn seit dem Jahr 1973 gilt die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich das "Pickerl" genannt.

Und für das "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission plant eine jährliche Pflichtinspektion für Autos, die älter als zehn Jahre sind.
  • In Österreich gilt bereits die seit 1973 bestehende §57a-Begutachtung, die umgangssprachlich als 'Pickerl' bekannt ist.
  • Die österreichische 3-2-1-Regelung schreibt die erste Inspektion nach drei Jahren, die zweite nach zwei Jahren und dann jährlich vor.