APA/HERBERT PFARRHOFER

Handelsgericht: A1-Werbung für "0-Euro-Handy" irreführend

Eine Werbung der Telekom Austria für ein "Null-Euro"-Handy war irreführend. Zu diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil kam das Handelsgericht Wien laut dem Verband für Konsumenteninformation (VKI).

In der Werbung sei nicht oder nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass das Angebot nur mit einem bestimmten Vertrag gilt und dass Kosten für Servicepauschale, Aktivierungsgebühr und den Tarif anfallen - und außerdem eine 24-monatige Bindungsdauer gilt. Das HG Wien habe eine irreführende Geschäftspraktik gesehen.

Aufklärender Hinweis nicht sichtbar

Das HG Wien habe geurteilt, dass sowohl das Werbeposter als auch die Google Ads-Werbung irreführend gewesen sei. Denn die Werbung lasse wesentliche Informationen vermissen, die Marktteilnehmer für eine informierte geschäftliche Entscheidung brauchen. In blickfangartiger Werbung müsse ein aufklärender Hinweis gleich auffällig sein wie der Blickfang selbst. Das sei bei der A1-Werbung nicht der Fall gewesen.

Werbung künftig unterlassen

A1 müsse unterlassen "den Preis des Mobiltelefons mit '€ 0' oder sinngleich zu bewerben, ohne auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile klar zugeordnet und ähnlich deutlich hinzuweisen, insbesondere auf die monatliche Grundgebühr, die Länge der Mindestvertragslaufzeit, die jährliche Servicepauschale und die einmalige Aktivierungsgebühr (jeweils den Betrag)", heißt es im Urteil.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Werbung sei nicht oder nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass das Angebot nur mit einem bestimmten Vertrag gilt und dass Kosten für Servicepauschale, Aktivierungsgebühr und den Tarif anfallen.
  • Zudem sie nicht klar gewesen, dass eine 24-monatige Bindungsdauer gilt.