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Große Händler dürfen Kleidung in der EU nicht mehr vernichten

Die EU schiebt einer Praxis den Riegel vor, die in der Modebranche gang und gäbe ist: Kann Kleidung nicht verkauft werden, wird sie vernichtet. Das dürfen zumindest größere Händler in der EU künftig nicht mehr.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigen sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auch auf weitere Produkte ausweiten kann.

Ausnahmen für Kleine

Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.

Mehr Recycling, weniger Ressourcen-Verschwendung

Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen künftig entsprechend reguliert werden. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.

Reparaturindex soll Käufern helfen

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse.

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU schiebt einer Praxis den Riegel vor, die in der Modebranche gang und gäbe ist: Kann Kleidung nicht verkauft werden, wird sie vernichtet.
  • Das dürfen zumindest größere Händler in der EU künftig nicht mehr.
  • Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
  • Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.
  • Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.