Energie-Grundversorgung: Habe ich das Recht auf billigeren Strom?
Wie Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), im Café PULS Interview erklärt, hat jeder Privatkunde und jedes Kleinunternehmen das Recht auf die Grundversorgung mit Strom und Gas.
Keine gesetzlichen Beschränkungen
Die Grundversorgung sei "in der EU-Richtline" und auch im § 77 des österreichischen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz festgelegt. Sie ermögliche, dass Verbraucher und Kleinunternehmen die Möglichkeit haben, Strom und Gas zu einem Tarif zu beziehen, der nicht höher sein darf als der Tarif, den die Mehrheit der Kund:innen des Anbieters beziehen. "Das ist eine Ersparnis, die man nicht auslassen sollte", meint Kolba.
Gesetzliche Einschränkungen gebe es nicht: "Der Bundesgesetzgeber sieht keine Beschränkungen vor. Jeder Verbraucher und Kleinunternehmer kann darauf bestehen, zu Preisen der Grundversorgung beliefert zu werden", so der Verbraucherschutzverein.
VSV: Energieanbieter muss Antrag gewähren
Der dazugehörige Antrag sei auf der Website der E-Control erhältlich. Kolba empfiehlt, das ausgefüllte Formular per eingeschriebenen Brief und mit Rückschein an den Energielieferanten zu schicken, damit die Zustellung bestätigt wird.
Der Energieanbieter sei verpflichtet, den Antrag zu gewähren. Es komme zum Teil vor, dass Anbieter das Schreiben ignorieren oder Einkommensbelege verlangen. Das sei "alles gesetzeswidrig" - seitens des Energielieferanten gebe es "die Pflicht zur Grundversorgung", so Kolba. Sollten Energielieferanten versuchen "das zu blockieren", werde der Verbraucherschutzverein "Verbraucher unterstützen das auch klagsweise durchzusetzen".
Energiebremse selbst gemacht?
E-Control: "Ein heikles Thema"
Die E-Control hingegen warnt: "Theoretisch" hätte jeder Anspruch auf die Grundversorgung. Die Grundversorgung sei jedoch "als Grundidee nicht dafür geschaffen worden, dass sich jeder darauf beruft". "Sondern dass nur jene Konsumentinnen und Konsumenten das tun, die entweder keinen anderen Lieferanten finden oder aus Bonitätsgründen von Lieferanten abgewiesen werden", so Pressesprecherin Bettina Ometzberger gegenüber PULS 24.
Ob die Gesetze diesbezüglich verschärft werden sollten, "müsse man sich anschauen". Der Gesetzgeber müsse das entscheiden.
Auch E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch erklärt bei einem Interview mit der "Kleinen Zeitung": "Das Instrument ist aber nicht dafür da, einen günstigen Lieferanten zu bekommen". Sondern zum Schutz derer, die mangels Bonität keinen Vertrag bekommen. "Ein heikles Thema, das in Diskussion ist."
Verbund: Niemand soll ohne Licht und Wärme sein
Auch in der Verbund AG ist man der Meinung, dass der Hintergrund der Grundversorgung ein anderer war. "Die eigentliche Intention war hier wirklich, eine Möglichkeit zu haben, dass niemand in Österreich ohne Licht und Wärme ist", so Pressesprecherin Ingun Metelko zu PULS 24.
Der Gesetzgeber hätte den § 77 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes "sehr vage formuliert" - es sei zwar festgelegt, dass Privat- und Gewerbekunden Anspruch auf die Grundversorgung haben, es sei jedoch "nicht genauer definiert, nach welchen Kriterien". Es sei auch nicht "schlüssig dargelegt", welche Nachweise der Kunde vorbringen müsse. Da das Gesetz auf Bundesländerebene außerdem auch "immer unterschiedlich ausgelegt" sei, wäre es laut der Verbund AG wichtig, den Anspruch auf die Grundversorgung klar zu formulieren, "damit einfach alle Beteiligten diese Klarheit haben".
Eine steigende Nachfrage bei den Anträgen auf Grundversorgung hat die Verbund AG gegenüber PULS 24 bestätigt.
Wien Energie: Kunden müssen Nachweis vorbringen
Bei Wien Energie sei die Zahl der Kund:innen in der Grundversorgung "verschwindend gering" und habe sich in den letzten Wochen und Monaten nicht wesentlich verändert. Im Gespräch mit PULS 24 wird bestätigt, dass die Kund:innen sich schriftlich auf die Grundversorgung berufen müssen. Außerdem müsse man "gegenüber Wien Energie nachweisen können, dass er/sie keinen regulären Energieliefervertrag mehr bei einem Lieferanten bekommt".
Ministerium handelt nicht
Laut dem "ORF" will das zuständige Klimaschutzministerium (BMK) vorerst nicht handeln. "Uns liegen keine Initiativen in Bezug auf Änderungen vor. Grundsätzlich ist es auch nicht im Sinne des BMK, in Zeiten hoher Energiepreise Schutzbestimmungen für Haushalte und kleine Unternehmen aufzuweichen", heißt es aus dem Ministerium.
Zusammenfassung
- In Österreich hat jeder das Recht auf einen Stromvertrag im Rahmen der Grundversorgung.
- Dieser Tarif darf nicht höher sein als jener Tarif, den die Mehrheit der Kund:innen des Anbieters haben.
- Gesetzliche Voraussetzungen wie ein niedriges Einkommen, gibt es dafür nicht.
- Mehr dazu im Artikel.