Arbeitsrechtler: 2G am Arbeitsplatz rechtlich bedenklich
Bis 14. November dürfen Arbeitnehmer noch mit FFP2-Maske arbeiten, danach ist die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) Pflicht. In der Nachtgastronomie sind die Verschärfungen der Corona-Regeln bereits in Kraft. Seit dem 8. November müssen Beschäftigte geimpft oder genesen sein. Sind sie das nicht, müssen sie PCR-getestet sein und einen FFP2-Maske tragen.
Eine 2,5G-Regelung (geimpft, getestet, PCR-getestet) wäre in Wien machbar, glaubt Philipp Brokes, Jurist der Arbeiterkammer, im ländlichen Bereich aber nicht, weil dort die Testkapazitäten nicht ausreichend ausgebaut sind.
2G: Grundrecht auf Arbeit, nicht aufs Schnitzel
Gegen eine 2G-Regel am Arbeitsplatz hat Brokes verfassungsrechtliche Bedenken. In Österreich gelte das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Würde die Regel in Kraft treten, dürfen rund 30 Prozent der Bevölkerung von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten. "Dieses Grundrecht ist stärker geschützt bei Personen, die auf den Arbeitsplatz existentiell angewiesen sind als bei Personen, die den Gang zum Friseur oder den Wirtshausbesuch nicht in Anspruch nehmen können." Man habe eine Grundrecht, sich beruflich zu betätigen, nicht jedoch eines darauf sein "Schnitzel zu genießen".
FPÖ und MFG überlegen, gegen Corona-Maßnahmen zu klagen. Jeder habe die Möglichkeit, so der Jurist, gegen die Regeln vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Solange allerdings kein Urteil da sei, müsse man sie einhalten. Brokes warnt davor, dass der Innenminister erst am Montag angekündigt habe, schärfer kotrollieren zu lassen. 800 Polizisten sollen Stichproben durchführen, es drohen bis zu 3.600 Euro Strafe.
Zusammenfassung
- Eine 2,5G-Regelung (geimpft, getestet, PCR-getestet) wäre in Wien machbar, glaubt Philipp Brokes, Jurist der Arbeiterkammer, im ländlichen Bereich aber nicht, weil dort die Testkapazitäten nicht ausreichend ausgebaut sind.
- Gegen eine 2G-Regel am Arbeitsplatz hat Brokes verfassungsrechtliche Bedenken.
- In Österreich gelte das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Würde die Regel in Kraft treten, dürfen rund 30 Prozent der Bevölkerung von einem Tag auf den anderen nicht mehr arbeiten.
- "Dieses Grundrecht ist stärker geschützt bei Personen, die auf den Arbeitsplatz existentiell angewiesen sind als bei Personen, die den Gang zum Friseur oder den Wirtshausbesuch nicht in Anspruch nehmen können."
- Man habe eine Grundrecht, sich beruflich zu betätigen, nicht jedoch eines darauf sein "Schnitzel zu genießen".