62 Handelsbetriebe ziehen wegen Lockdowns vor den VfGH
Die Betriebe wehren sich gegen die behördliche Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels und fechten diese vor dem VfGH an. Sie sehen Verstöße gegen Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit sowie Verstöße gegen den Gleichheitssatz und das Legalitätsgebot.
Der Handel habe Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gegen Corona immer unterstützt, argumentiert der Handelsverband. Eine "Kontaktreduktion" im Handel trage aber nicht zu einer Entlastung der Spitals- und Intensivkapazitäten bei. "Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig", so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will.
Der Verband begrüßt die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs. Die Verfassungskonformität der derzeitigen Maßnahmen müsse geklärt werden.
Die Schließung des Handels sei zu gravierend. Es solle ja um Eingriffe gehen, "die nachweislich etwas am Infektionsgeschehen bewirken". Dazu zähle laut Will die Schließung von Geschäften nicht. Der Handel sei "kein Corona-Hotspot, wie aktuelle Studien belegen". Er verwies auf Untersuchungen der AGES, von "The Lancet" und LUCA-App.
Geringes Risiko im Handel
Kontakt sei nicht gleich Kontakt: Im Handel seien Kontakte kurz, würden mit FFP2-Maske passieren und seit 8. November ausschließlich zwischen Geimpften und Genesenen erfolgen. Das würde kein bzw. ein vernachlässigbares Infektionsrisiko mit sich bringen.
Geschäfte sind "safe spots"?
"Durch den eingehaltenen Mindestabstand, Entlüftungsanlagen, kurze Aufenthaltsdauern, kurze Kontaktzeiten zu den Beschäftigten, das Tragen der FFP2-Maske sowie zuletzt der 2G-Regel stellen die Betriebsstätten des Handels geradezu 'safe spots' dar, an welchen das Infektionsrisiko so gering wie fast nirgendwo sonst ist", argumentiert Will. Unter den 62 Handelsbetrieben befinden sich verschiedene Branchen (u.a. Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie-, Schmuck-, sowie Elektrofachhandel).
Grundsätzlich appellierte der Handelsverband an die Bundesregierung, "den Lockdown für alle Handelsbetriebe mit Ablauf des 11.12.2021 bundesweit zu beenden, Entschädigungen bereitzustellen, die den tatsächlich entstandenen Schaden ausgleichen und keine neuerlichen Lockdowns für den Handel anzuordnen, solange nicht wissenschaftlich nachweislich belegt ist, dass der Handel das Infektionsgeschehen wesentlich beeinflusst".
Zusammenfassung
- Am 13. Dezember darf der Handel wieder aufsperren, 62 Betriebe ziehen trotzdem vor den Verfassungsgerichtshof.
- Das Infektionsrisiko sei gering oder nicht vorhanden, das Schließen von Geschäften in den bisherigen Lockdowns überzogen, argumentieren die Händler.
- Die Betriebe sehen Verstöße gegen Grundrechte auf Eigentum und Erwerbsfreiheit sowie Verstöße gegen den Gleichheitssatz und das Legalitätsgebot.
- Der Handel habe Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gegen Corona immer unterstützt, argumentiert der Handelsverband. Eine "Kontaktreduktion" im Handel trage aber nicht zu einer Entlastung der Spitals- und Intensivkapazitäten bei.
- "Die Schließung des Handels ist unseres Erachtens verfassungswidrig", so Verbandsgeschäftsführer Rainer Will.