Jannik SinnerAPA/AFP/Henry Nicholls

Doping-Sperre? Neues im "Fall Sinner"

Zuerst wurde Jannik Sinner in der Doping-Causa freigesprochen, doch nun steht ein Termin für seine Anhörung fest. Kommt doch noch eine Sperre?

Der Tennis-Weltranglisten-Erste Jannik Sinner wird Mitte April erfahren, ob er wegen Dopings nachträglich gesperrt wird oder es bei seinem Freispruch bleibt.

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) setzte die Verhandlung im Fall des 23-jährigen Italieners für den 16. und 17. April an. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der Südtiroler nicht, weil ihm laut verantwortlicher Agentur (ITIA) kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.

Sinner hatte erklärt, dass die verbotene Substanz bei einer Massage über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erhob Einspruch gegen den Freispruch und fordert eine Sperre von ein bis zwei Jahren.

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ribbon Zusammenfassung
  • Jannik Sinner, der 23-jährige Tennis-Weltranglisten-Erste, könnte trotz eines Freispruchs wegen Dopings nachträglich gesperrt werden. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat eine Anhörung für den 16. und 17. April angesetzt.
  • Im März wurde Sinner zweimal positiv auf das anabole Steroid Clostebol getestet. Die ITIA stellte fest, dass ihm kein vorsätzliches Verschulden nachgewiesen werden konnte, weshalb er zunächst nicht gesperrt wurde.
  • Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) fordert jedoch eine Sperre von ein bis zwei Jahren, da sie Einspruch gegen den Freispruch erhoben hat. Die Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Die Australian Open 2025 bei Servus TV und im Servus-TV-Livestream auf JOYN.