APA/ERWIN SCHERIAU

Zugangsbeschränkungen an Unis werden bis 2027 verlängert

Die Zugangsbeschränkungen für bestimmte Fächer an den Unis sollen laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums bis 2027 verlängert werden. Außerdem ist geplant, die Zahl der Anfänger-Studienplätze im Fach Pharmazie von derzeit 1.370 auf 1.150 zu kürzen. Eine größere Reform soll es im Bereich der hochschulischen Weiterbildung geben: Der Wildwuchs an akademischen Weiterbildungsgraden wird eingeschränkt, Unternehmen können auf Lehrgänge auch inhaltlich Einfluss nehmen.

Die derzeit geltenden Uni-Zugangsbeschränkungen wären ohne Neuregelung am Ende des Jahres ausgelaufen. Ebenfalls bis 2027 verlängert werden die Bestimmungen zur Studieneingangsphase. Mit diesem Zeitraum werden die nächsten beiden dreijährigen Leistungsvereinbarungsperioden umfasst. Die Kürzung der Plätze in der Pharmazie wird mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen sowie der bisherigen Nichtausschöpfung der Platzzahlen begründet.

Änderungen gibt es auch bei den Aufnahmeverfahren in Medizin, Psychologie und Veterinärmedizin: Die Unis werden verpflichtet, kostenlose Unterstützungsangebote für die Vorbereitung auf Aufnahmeverfahren zur Verfügung zustellen - etwa Tutorien oder Kurse. So soll die Zahl der erfolgreichen Studienwerber aus nicht-akademischem Elternhaus erhöht werden.

Die Medizin-Unis erhalten außerdem eine neue Möglichkeit: Sie können in der Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium Kriterien für die Vergabe von fünf Prozent ihrer Studienplätze vereinbaren. Theoretisch könnte also etwa eine bestimmte Zahl an Plätzen für Rettungssanitäter oder Personen, die sich zu einer Tätigkeit als Landarzt verpflichten, festgelegt werden.

Auf neue Beine gestellt wird die hochschulische Weiterbildung, also vor allem die (meist kostenpflichtigen) Universitäts- und Hochschullehrgänge. So soll etwa das neue Studienformat "Weiterbildungsbachelor" in der Form eines außerordentlichen Bachelorstudiums geschaffen werden. Außerdem wird für diesen (180 ECTS) sowie für außerordentliche Masterstudien (120 ECTS) ein Mindestumfang an ECTS-Anrechnungspunkten festgelegt.

Als Folge wird es damit etwa möglich sein, mit einem "Weiterbildungsbachelor" Zugang zu einem ordentlichen Masterstudium zu erhalten oder mit einem abgeschlossenen Weiterbildungs-Master ein Doktoratsstudium zu beginnen. Daneben können die Hochschulen aber wie bisher auch die von ihnen etablierten Weiterbildungsangebote wie Seminare, Kurse oder Vorstudienlehrgänge offerieren.

Ausgebaut wird außerdem die Kooperationsmöglichkeit von Hochschulen etwa mit Unternehmen. Bisher durfte hier nur zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung zusammengearbeitet werden. Künftig dürfen die Hochschulen mit Unternehmen auch auf inhaltlicher Ebene kooperieren, "um zielgruppenspezifische Angebote etablieren zu können", heißt es in der Erläuterungen. Beispielsweise können dann etwa Anwaltskanzleien Weiterbildungsangebote zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Sanierungsrecht auch inhaltlich beeinflussen - für diese Kooperationen sind Verträge zu schließen und zu veröffentlichen. Als Kennzeichen werden mit "Bachelor Professional" und "Master Professional" eigene akademische Grade verliehen.

Apropos Grade: Durch die Neuregelung sollen die über 60 verschiedenen akademischen Grade in der hochschulischen Weiterbildung auf sieben eingedampft werden. Vergeben werden künftig nur mehr zwei Bachelor-Grade ("Bachelor of Continuing Education" und "Bachelor Professional") sowie "Master of Continuing Education", "Master Professional", "Master of Business Administration", "Master of Laws" und "Exekutive Master of Business Administration". Damit soll auch eine bessere Abgrenzung der Grade zwischen ordentlichen Studien und Weiterbildungs-Studien erreicht werden.

Einen "Schildbürgerstreich" ortet die SPÖ in der Kürzung der Pharmazie-Studienplätze mitten in der Coronakrise. "Universitäten, Kliniken, Labore sind unsere wichtigsten Instrumente diese Krise zu verkürzen", so Gesundheitssprecher Philip Kucher in einer Aussendung. "Da müssen wir doch alles tun, um das auszubauen und nicht beschränken und kürzen."

Von beiden Seiten betrachten die Grünen die Novelle: Deren Studentenorganisation GRAS kritisierte die Verlängerung der Zugangsbeschränkungen sowie der Studieneingangsphase scharf, während Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger der Reform der Weiterbildung Rosen streute. Mit der Neuregelung werde die hochschulische Weiterbildungslandschaft übersichtlicher und vergleichbarer. Außerdem werde durch das neue Studienformat des Weiterbildungsbachelors der Einstieg in das Weiterbildungssystem ermöglicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine größere Reform soll es im Bereich der hochschulischen Weiterbildung geben: Der Wildwuchs an akademischen Weiterbildungsgraden wird eingeschränkt, Unternehmen können auf Lehrgänge auch inhaltlich Einfluss nehmen.
  • Ausgebaut wird außerdem die Kooperationsmöglichkeit von Hochschulen etwa mit Unternehmen.
  • Als Kennzeichen werden mit "Bachelor Professional" und "Master Professional" eigene akademische Grade verliehen.