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Schuldsprüche in Vorarlberger "Wirtschaftsbundaffäre"

Heute, 08:03 · Lesedauer 1 min

Die vier Angeklagten in der sogenannten Vorarlberger "Wirtschaftsbundaffäre" sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen worden. Der Richter sah den Anklagepunkt der Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung als erfüllt an. Die Anwälte der Angeklagten meldeten volle Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Angeklagt waren neben dem ehemaligen Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) die drei Ex- Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter. Sie wurden zu Geldstrafen in Höhe von 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 (Kessler) und 10.000 Euro (Natter) verurteilt. Jeweils die Hälfte der Geldstrafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen. Der konkrete Vorwurf drehte sich um die Bezahlung von sechs Weihnachtsessen mit jeweils 30 bis 35 Teilnehmern im Gesamtwert von 12.980 Euro. Rüdisser hatte eingeladen, der Wirtschaftsbund bezahlte.

Zusammenfassung
  • Die vier Angeklagten der Vorarlberger 'Wirtschaftsbundaffäre', darunter Karlheinz Rüdisser, wurden schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da die Verteidigung volle Berufung angemeldet hat.
  • Rüdisser, Metzler, Kessler und Natter erhielten Geldstrafen von 27.500, 15.000, 13.500 und 10.000 Euro. Die Hälfte dieser Strafen wurde bedingt auf drei Jahre ausgesprochen.
  • Der Vorwurf betraf die Bezahlung von sechs Weihnachtsessen im Gesamtwert von 12.980 Euro, zu denen Rüdisser eingeladen hatte, während der Wirtschaftsbund die Kosten übernahm.