Wirtschaftsbund Vorarlberg legt Einspruch gegen Steuernachzahlung ein
Von den per Bescheid geforderten rund 978.000 Euro bestreitet der Wirtschaftsbund rund die Hälfte, nämlich etwa 494.000 Euro. Die Beschwerde richtet sich vor allem gegen die Bescheide der Zuwendungsabgabepflicht und in großen Teilen auch gegen die Steuernachzahlung, die auf der Herausgabe des Magazins "Vorarlberger Wirtschaft" basiert, so WB-Obmann Marco Tittler.
Der Wirtschaftsbund Vorarlberg hat zum Ende des vergangenen Jahres rund 484.000 Euro an Umsatzsteuer, 388.000 Euro an Körperschaftssteuer sowie rund 106.000 Euro an Zuwendungsabgabe für die Jahre von 2016 bis 2021 nachbezahlt. Beeinsprucht werden nun die Bescheide für die Nachzahlung der Umsatzsteuer in den Jahren 2016 und 2017 in der Höhe von über 54.000 Euro, die gesamte Körperschaftssteuer für die Jahre 2016 bis 2021 sowie ebenfalls in voller Höhe die Zuwendungsabgabe an die Vorarlberger Volkspartei in den Jahren 2017 bis 2021. Man habe sich nach langer rechtlicher Prüfung zu diesem Schritt entschieden, sagte Tittler.
WB als Teilorganisation
Die Zuwendungsabgabe ist eng mit der Frage verknüpft, ob der Wirtschaftsbund als Verein oder als Parteiorganisation zu sehen ist. Weil das Finanzamt den Wirtschaftsbund als Verein bewertete, wurde auch die entsprechende Zahlung vorgeschrieben. Der Wirtschaftsbund pocht allerdings darauf, eine Teilorganisation der ÖVP zu sein. Als solche werde er beispielsweise auch vom Rechnungshof geprüft. "Eben im Wissen, dass der Wirtschaftsbund ein Teil der ÖVP und keine sogenannte "nahestehende Organisation" ist", so Tittler. Für die Verpflichtung zur Abführung einer Zuwendungsabgabe bleibe folglich kein Raum.
Hinsichtlich des Abgabenrechts sei der Wirtschaftsbund Vorarlberg als Körperschaft öffentlichen Rechts zu qualifizieren, so Tittler. Die Einnahmen aus den Jahren 2016 und 2017 begründeten keinen Betrieb gewerblicher Art - in diesen beiden Jahren beliefen sich die Inseratenerlöse der "Vorarlberger Wirtschaft" auf 300.000 bzw. 308.000 Euro. "Als Teilorganisation einer politischen Partei ist es eine Kerntätigkeit, Mitglieder sowie die Öffentlichkeit über politische Tätigkeiten und Vorhaben zu informieren", stellte Tittler fest. Der Wirtschaftsbund sieht deshalb die für 2016 und 2017 bezahlte Umsatzsteuer als nicht gerechtfertigt an. Die Erlöse explodierten erst ab dem Jahr 2018 mit dem Höhepunkt 2019 (1,2 Mio. Euro), nachdem Jürgen Kessler WB-Direktor geworden war. So werden die Nachzahlungen der Umsatzsteuer für die Jahre 2018 bis 2021 in der Höhe von knapp 430.000 Euro auch akzeptiert.
In Bezug auf die Körperschaftssteuer ab dem Jahr 2018 sprach Tittler davon, dass diese nicht dem Steuersubjekt "Österreichischer Wirtschaftsbund - Landesgruppe Vorarlberg" zur Vorschreibung gebracht werden dürfen. Dabei handle es sich um einen Formalfehler. Deshalb werde auch gegen diese Bescheide Beschwerde eingelegt.
Wie Tittler betonte, erwartet sich der Wirtschaftsbund Vorarlberg durch das Verfahren "Rechtssicherheit für die politische Arbeit von Parteien und ihren Teilorganisationen". Es gehe insbesondere um eine klare rechtliche Trennung von Teilorganisation und Vorfeldorganisation.
Zusammenfassung
- Der Wirtschaftsbund Vorarlberg (WB) bringt eine Beschwerde hinsichtlich der getätigten Steuernachzahlungen ein.
- Von den per Bescheid geforderten rund 978.000 Euro bestreitet der Wirtschaftsbund rund die Hälfte, nämlich etwa 494.000 Euro.
- Wie Tittler betonte, erwartet sich der Wirtschaftsbund Vorarlberg durch das Verfahren "Rechtssicherheit für die politische Arbeit von Parteien und ihren Teilorganisationen".