Weitere Befragungen in Prozess gegen NÖ Landesrat Waldhäusl
"Von mir hat es politische Wünsche und Vorgaben gegeben, aber keine Weisungen", betonte Waldhäusl wie bereits am Mittwoch. Für die rechtliche Abklärung sei die Fachabteilung verantwortlich. Der Landesrat sei für die "politische Ausrichtung" zuständig, meinte der Freiheitliche in Richtung Staatsanwalt Michael Schön: "Wenn ich das alles wüsste, würde ich in der Fachabteilung arbeiten." Auf alle Fragen der Privatbeteiligtenvertreter, die sich für betroffene Flüchtlinge an dem Strafverfahren angeschlossen haben, erwiderte Waldhäusl: "Keine Angabe."
Laut dem Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft vom 30. November 2018 gab es in dem Quartier Verschmutzungen, Stacheldraht sicherte die Einrichtung ab. Die Flüchtlinge konnten demnach die Unterkunft nur begrenzte Zeit in Begleitung von Securitys verlassen, der Kontakt mit außen wurde unterbunden. "Deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung?", wollte Richterin Silvia Pöchacker von Waldhäusl wissen. "In keiner Weise", erklärte der Erstangeklagte, der die Einrichtung zur Eröffnung am 26. November 2018 besucht hatte.
Das Quartier an der Grenze zu Tschechien entsprach laut Schön von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "keiner geeigneten Unterkunft im Sinne der gesetzlichen Grundversorgung". Die mit Stacheldraht begrenzte Einrichtung habe den Jugendlichen das "Gefühl des Eingesperrtseins" vermittelt.
Zweitangeklage: Vorwürfe "angedichtet"
Nach der Befragung des Landesrats war die 54-Jährige am Wort, die nach mehr als 15 Jahren als Betriebsrätin und Asylrechtsvertreterin bei einer NGO 2016 zum Land Niederösterreich gewechselt war. "Mich treffen diese Vorwürfe extrem", die Anschuldigungen seien falsch, betonte die Angeklagte in einer rund einstündigen zusammenhängenden Erklärung.
Verantwortlich gewesen sei sie nur für die Asylrechtsvertretung, hielt die Juristin fest. Sie kritisierte, dass ihr "Dinge angedichtet werden, für die ich nicht zuständig war, weil ich die nur als Unterstützung für meinen Chef und nicht in Eigenverantwortung durchgeführt habe": "Ich war Ansprechpartnerin, aber nicht zuständig. Das ist ein Riesenunterschied."
Aus Angst nicht abgelehnt
An Arbeitsgruppen zur geplanten Einrichtung für Minderjährige nahm sie ihrer Aussage zufolge auf Anweisung ihres damaligen Vorgesetzten teil, obwohl die Themen nicht in ihrer Zuständigkeit lagen: "Ich hab mich nicht getraut, das abzulehnen." Bezüglich Grundversorgung habe sie nur "Hilfstätigkeiten" wie die Kontaktaufnahme mit einem möglichen Betreiber erledigt, berichtete die Frau, die sich selbst als "Workaholic" bezeichnete. Kommuniziert hatte die Stellvertreterin ihren Angaben zufolge mit dem Juristen im Kabinett des Landesrats, nie mit Waldhäusl selbst. Sie habe das Konzept für Drasenhofen bekommen, "aber nie gelesen". Ihr früherer Vorgesetzter sei als jahrzehntelanger Experte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe und damaliger Leiter der zuständigen Stabstelle für die Beurteilung zuständig gewesen.
Ausgewählt wurden die nach Drasenhofen verlegten Jugendlichen von der Zweitangeklagten und ihrem Chef. Hauptkriterium war, dass Betreuer mit Betroffenen "überfordert waren", berichtete die 54-Jährige.
Alle Wünsche des Landesrats befolgt
Ihr Vorgesetzter sei nie von dem Projekt Drasenhofen abgezogen worden, betonte die Angeklagte. Während einer Autofahrt mit ihrem Chef habe ihr der Jurist des Büros Waldhäusl am Telefon mitgeteilt, der Landesrat wünsche für Drasenhofen "dreifach Stacheldraht und einen Hund". Sie habe ihren Vorgesetzten daraufhin gefragt, ob sie die Information an den Betreiber weitergeben dürfe: "Er hat mit den Schultern gezuckt und gemeint: 'Ja. Das wird aber eine schlechte Presse geben.'" In ihrer Zeit beim Land seien Wünsche eines Landesrats nie abgelehnt worden, fügte sie hinzu: "Wir haben das wie Weisungen weitergeleitet bekommen." Sie habe alle Informationen an ihren damaligen Vorgesetzten weitergegeben, betonte sie mehrmals.
Bei der Eröffnung des Quartiers Drasenhofen seien ihr keine Verunreinigungen aufgefallen, sagte die Angeklagte. "Das war eine normale 'umF' (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Anm.)-Einrichtung."
Die derzeit Arbeitssuchende ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Dazu hielt die 54-Jährige fest, dass sie - weil ihr Postfach aufgrund großer Datenmengen "lahmgelegt war" - teilweise E-Mails kopiert und Teile weggelassen habe in der Hoffnung, dass die Nachricht dann verschickt werde.
Bei der Fortsetzung der Schöffenverhandlung am 7. März stehen neben der weiteren Befragung der Zweitangeklagten auch die Einvernahmen von vier Zeugen auf dem Programm, darunter sind der damalige Jurist im Kabinett des FPÖ-Landesrats und der frühere Vorgesetzte der 54-Jährigen. Weitere Prozesstage sind am 28. März sowie am 7. und 28. April geplant.
Zusammenfassung
- Der Prozess um den Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt worden.
- Die Beschuldigten bestritten die Vorwürfe rund um die Verlegung minderjähriger Flüchtlinge in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018.