Strengere Regeln
Weiterbildungszeit: Das ist die Nachfolge zur Bildungskarenz
Abgesehen von einigen Härtefällen ist die Bildungskarenz seit 1. April Geschichte. Die einerseits sehr beliebte und andererseits viel kritisierte Maßnahme, um eine berufliche Auszeit zur Weiterbildung zu nehmen, wird aber nicht ersatzlos gestrichen.
Nach dem Ministerrat am Mittwoch präsentierte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die neue "Weiterbildungszeit". Sie soll schon im ersten Halbjahr fixiert werden und dann ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten. "Qualifizierungsmodell" statt "Auszeit-Modell" nennt es Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).
Die neue Weiterbildungszeit soll sich vor allem an jene richten, die "keine starke formale Bildung haben", so Schumann. Sie sollen die Chance für finanzielle Unterstützung zur Weiterbildung erhalten. Einer genauen Definition blieben die Minister:innen aber noch schuldig.
Das sei "wichtig für die Bildungslaufbahn der einzelnen Personen", ergänzte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) – gleichzeitig aber auch gut für die Volkswirtschaft.
Strengere Regeln
Im Vergleich zur Bildungskarenz werden einige Regeln deutlich nachgeschärft: So muss die Bildungsmaßnahme 20 Wochenstunden umfassen, bei einem Studium müssen mindestens 20 ECTS absolviert werden (statt bisher 8). Zum Vergleich: Ein Vollzeit-Studium ist mit 30 ECTS pro Semester geplant.
Sollte man Betreuungspflichten wahrnehmen müssen, sinkt die Stunden/ECTS-Grenze auf 16.
Dazu kommt, dass die Bildungsmaßnahme "arbeitspolitisch relevant" sein müsse, so Schumann. Außerdem soll eine "verpflichtende Bildungsberatung" dazu kommen. Viel kritisierte Ausbildungen sollen künftig damit nicht mehr möglich sein.
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Aus für Yoga-Kurse auf Bali
Generell bekräftigte Hattmannsdorfer, dass "Missbrauch schwieriger gemacht wird" – als Beispiele nannte er hier etwa Yoga-Kurse auf Bali, Englisch-Kurse auf Malta oder die Ausbildung zur Aromatherapeutin.
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Auch muss der Arbeitnehmer statt bisher sechs Monaten mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Häufig wurde zudem kritisiert, dass die Bildungskarenz als Verlängerung der Elternkarenz genutzt wurde – das wird künftig nicht mehr möglich sein.
Was zudem neu wird: Wer in Weiterbildungszeit gehen will, muss vorab folgende Punkte mit dem Arbeitgeber definieren: aktueller Bildungsstand, Bildungsmaßnahme, Bildungsziel.
Ab 2026
Darüber hinaus soll eine Behaltefrist beim Betrieb kommen, die aber noch nicht final definiert ist. Veranschlagt wird die neue Weiterbildungszeit mit 150 Millionen Euro pro Jahr – damit werden mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr gespart. Das sei ein "zentraler Beitrag zur Budgetkonsolidierung", so Hattmansdorfer.
"Noch vor dem Sommer" soll das Modell fixiert werden, damit das AMS im zweiten Halbjahr in die Umsetzung gehen kann, sagte Schumann zum Zeitplan. Ab 1. Jänner 2026 soll es dann die neue Weiterbildungszeit geben.
Zusammenfassung
- Die neue Weiterbildungszeit ersetzt die Bildungskarenz und tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
- Strengere Regeln erfordern Bildungsmaßnahmen von mindestens 20 Wochenstunden oder 20 ECTS, während bei Betreuungspflichten die Grenze auf 16 Stunden/ECTS sinkt.
- Zur Vermeidung von Missbrauch müssen Bildungsmaßnahmen arbeitsmarktpolitisch relevant sein, und es wird eine verpflichtende Bildungsberatung eingeführt.